Antwort 03.12.2024 von Michael Kellner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nein, unser Grundgesetz sieht diese Aufgabe beim Bundesverfassungsgericht. Genau das unterstützt der Antrag.

Nils Leon Brauer
Nein, unser Grundgesetz sieht diese Aufgabe beim Bundesverfassungsgericht. Genau das unterstützt der Antrag.
Aufgrund der Schuldenbremse, die der Finanzminister strikt einhalten möchte, muss in allen Bereichen gespart werden. So auch bei den Verteidigungsausgaben
Im kommenden parlamentarischen Verfahren kann sich also noch etwas bewegen. Ich bedanke mich auch für Ihr Engagement und werde diese Punkte im Blick behalten.
Wir haben uns insbesondere vorgenommen, beim Ehegattennachzug die erforderlichen Sprachnachweise zu vereinfachen bzw. den Sprachnachweis erst in Deutschland zu verlangen.
Eine Reformierung des Strommarkts in Deutschland ist dringend notwendig.
Michael Kellner ist Diplom-Politikwissenschaftler