Frage an Michael Kießling bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Thomas L. •

Frage an Michael Kießling von Thomas L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sie haben bestimmt schon vom Artikel 13 gehört, das die Netzkultur wie man sie heute kennt in Gefahr schwebt. Da es einer Zensur gleicht was regelrecht gegen Grundrechte der EU verstößt das jeder seine Freie Meinung äußern kann und dies egal wie. Aber durch den Artikel 13 wird es im Internet nicht mehr möglich sein, seine freie Meinung zum Beispiel durch ein YouTube Video zu äußern, da sogenannte "Upload-Filter" die nicht mal getestet wurden. Inhalte werden dann auch gelöscht die selbst erstellt wurden und nirgendswo geklaut wurden, das heißt das sich niemand mehr kreativ im Internet entfalten kann, weil es dieser "Upload-Filter" verhindern wird.

Und jetzt stellt sich mir die Frage, ob sie sich dem Thema "Artikel 13" widmen werden, da die Zeit relativ knapp ist bis die endgültige Entscheidung im EU-Parlament fallen wird.

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr L.,

der Schutz des geistigen Eigentums und die Förderung des breiten Zugangs zu Werken sind die Säulen für die wirtschaftliche Nutzung des Internets. Wichtig ist dabei ein fairer Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber einerseits und dem Informations- und Nutzungsinteresse der Nutzer anderseits. Beim europäischen Urheberrecht geht es nicht darum, das Internet zu zensieren. Der maßgebliche Artikel 13, den Sie ansprechen, soll die faire Vergütung von Kreativleistungen auch im digitalen Zeitalter absichern. Große Plattformbetreiber, deren Geschäftsmodell die Speicherung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Material ist, werden damit stärker in die Verantwortung genommen. Das ist gut so. Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass amerikanische Digitalkonzerne wie Google und Facebook auf Kosten anderer viel Geld verdienen, während viele - vor allem kleinere - Verlage, Musiker und anderen Kreative um ihre Existenz kämpfen.

Ja, mit der EU-Urheberrechtsreform würden der Kreativität der Nutzer im Internet gewisse Grenzen gesetzt. Diese Grenzen sind jedoch wie in der analogen Welt nötig, um das geistige Eigentum zu schützen. Denn gleichzeitig erwarten Kreative - zum Beispiel Filmemacher, Journalisten und Drehbuchautoren - ja auch, dass sie von ihrer Arbeit leben können. Dass sich aber jede Regelung in diesem Bereich auf einem schmalen Grat bewegt, ist auch klar. Es ist deshalb gut, dass das EU-Parlament jetzt noch einmal etwas mehr Zeit zur ausführlichen Diskussion hat. Ich hoffe auf gute Ergebnisse im September.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling, MdB

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