Frage an Michael Piazolo bezüglich Bildung und Erziehung

Prof. Dr. Michael Piazolo
Michael Piazolo
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Frage von Moritz H. •

Frage an Michael Piazolo von Moritz H. bezüglich Bildung und Erziehung

Guten Tag,
bisher gab es in Bayern ein vorgehen mit dem wir als Eltern sehr gut planen konnten. Die Freitagsinzidenz (die über den Trend gut abschätzbar ist) entscheidet über die kommende Schulwoche. Nun mit 3 Tage Drüber, 5 Tage drunter ständig ungewissheit zu haben wann Präsenz und wann Wechselunterricht ist, ist sehr unbefriedigend. Ich möchte Sie bitte das vorgehen zu begründen(dies ist die eigentlich Frage) und nochmal zu überdenken. Eine Unvereinbarkeit zum Bundesrecht dürfte dank des niedrigeren Grenzwertes von 100 nicht gegeben sein.

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort von
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Sehr geehrter Herr Haag,

die von Ihnen angesprochene Novellierung des Verfahrens bei inzidenzabhängigen Regelungen in § 3 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) fußt unmittelbar auf dem Inkrafttreten der bundesrechtlichen Regelungen in § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) am 23.04.2021. Da die bundesrechtliche Vorschrift ein strengeres Verfahren als die in der Vergangenheit in Bayern normierte Stichtagsregelung vorsieht, wurde die landesrechtlichen Regelungen – auch zur Sicherung eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs - an die entsprechenden Bundesvorgaben angepasst werden. In der Folge bestimmt § 3 der 12. BayIfSMV nunmehr Folgendes:

- Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.

- Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.

Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, konnte daher leider nicht beibehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Piazolo

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