Gegen Putin gibt es ein internationaler Haftbefehl. Wieso gibt es so etwas (noch) nicht gegen den syrischen Massenmörder und Diktator B. Assad der jetzt Raketen-Bomben auf Zivilisten in Israel wirft?

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Michael Roth
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Frage von Elisabeth V. •

Gegen Putin gibt es ein internationaler Haftbefehl. Wieso gibt es so etwas (noch) nicht gegen den syrischen Massenmörder und Diktator B. Assad der jetzt Raketen-Bomben auf Zivilisten in Israel wirft?

Sehr geehrter Herr MdB SPD Michael Roth Sie als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschuss im Bundestag könnten sicher auch noch eine zusätzliche schwierige Frage des internationalen Rechts kompetent beantworten : wieso gibt es noch kein internationaler Haftbefehl gegen den Kim Jong Un aus Nordkorea der nicht nur eigentlich (durch die UNO) verbotene Atomwaffen massenweise produzieren lässt sondern auch mit diesen Massenvernichtungswaffen offen und durchaus aggressiv droht und jetzt zusätzlich, laut amerikanischen Geheimdienste, offensive Waffen an Rußland geliefert hat nach dem zeitnahen Treffen von Kim Jong Un mit Putin. Ja und Rußland ist das Land dass von 141 Mitglieder der UNO (von 193) in einer Resolution aufs Schärfste kritisiert worden ist wegen der völkerrechtswidrige Aggression seit Februar 2022 gegen die Ukraine ? Gibt es wirklich diese Doppelmoral: "kleine" mörderischen Diktatoren lässt man "in Ruhe", mit int. Haftbefehle, große aber nicht ? Danke für die Aufmerksamkeit.

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Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat im März 2023 einen Haftbefehl gegen den russischen Präsident Vladimir Putin erlassen. Der Haftbefehl beruht auf dem begründeten Verdacht, dass Putin für die Deportation ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich ist. Der IStGH konnte in diesem Fall nur aktiv werden, weil die Ukraine im Jahr 2014 die Zuständigkeit der Richter des IStGH für begangene Kriegsverbrechen auf ihrem Staatsgebiet anerkannt hat. Leider haben weder Syrien noch Nordkorea die Gerichtsbarkeit des IStGH anerkannt und somit kann das Gericht nicht gegen Kim Jong-Un oder gegen Baschar al-Assad ermitteln.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) Fälle zur Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung gegen Kim Jong-Un oder Baschar al-Assad an den IStGH verweist. Jedoch ist dies durch die Blockade von China und Russland leider sehr unwahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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