Warum haben Sie noch nicht an der Aktion "Transparenz-Versprechen" teilgenommen?

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Michael Roth
SPD
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Frage von Jenifer W. •

Warum haben Sie noch nicht an der Aktion "Transparenz-Versprechen" teilgenommen?

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SPD

Sehr geehrte Frau Wolters,

für Ihre Frage zum Thema Lobbyismus und Transparenz danke ich Ihnen.

In der auslaufenden Legislaturperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion nach hartem Ringen mit dem Koalitionspartner CDU/CSU deutlich schärfere parlamentarische Transparenzregeln durchsetzen können: Künftig werden anzeigepflichtige Einkünfte von Bundestagsabgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen auf Euro und Cent genau veröffentlicht. Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent statt bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile veröffentlicht. Auch Aktienoptionen werden veröffentlichungspflichtig. Eine von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung wird gesetzlich verboten. Ebenfalls untersagt werden Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit und die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete. Die bisher unübersichtlichen Transparenzregeln werden außerdem gebündelt ins Abgeordnetengesetz übertragen. Die Delikte der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit (§ 108e StGB) werden als Verbrechen sanktioniert.

Außerdem wird es erstmals eine gesetzliche Registrierungspflicht für Lobbyistinnen und Lobbyisten geben: Ab dem 1. Januar 2022 sind grundsätzlich alle Interessenvertreterinnen und -vertreter registrierungspflichtig, die Kontakt mit dem Bundestag oder mit der Bundesregierung (in Bundesministerien ab Unterabteilungsleiterebene aufwärts) aufnehmen, um Einfluss zu nehmen. Dabei müssen sie angeben, in wessen Auftrag sie agieren, welches Themengebiet relevant ist und beispielsweise auch, wie hoch die Aufwendungen im Bereich der jeweiligen Interessenvertretung sind. Außerdem müssen Interessenvertreterinnen und -vertreter bei der Registrierung einem verbindlichen Verhaltenskodex zustimmen, den Bundestag und Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten werden. Wenn Lobbyistinnen und Lobbyisten gegen den Kodex verstoßen, wird dies veröffentlicht. In diesem Fall erhalten sie keinen Hausausweis im Parlament und werden nicht mehr zu öffentlichen Anhörungen des Bundestages eingeladen. Gleiches gilt außerdem bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht, die darüber hinaus mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden.

Das SPD-Zukunftsprogramm zur Bundestagswahl 2021 enthält darüber hinaus ein klares Transparenzversprechen, zu dem ich mich klar bekenne: „Durch einen legislativen und exekutiven Fußabdruck machen wir den Einfluss von Lobbyistinnen und Lobbyisten bei Gesetzesentwürfen sichtbar. Damit werden Entscheidungsprozesse nachvollziehbar. Wir werden dafür sorgen, dass Abgeordnete zukünftig ihre Einkommen auf Euro und Cent angeben müssen. Ebenso werden wir für Abgeordnete die Anzeigepflicht für Unternehmensbeteiligung und Aktionenoptionen verschärfen und klar regeln, wann ein Interessenkonflikt zwischen parlamentarischer und wirtschaftlicher Arbeit vorliegt und wie er zu lösen ist.“

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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