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Antwort 02.04.2024 von Michael Schrodi SPD

§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht..

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Antwort 18.07.2023 von Michael Schrodi SPD

Riskante Finanzwetten ohne realwirtschaftlichen Absicherungszweck sollen im Verlustfall nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheiht gehen.

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Antwort 26.07.2023 von Michael Schrodi SPD

Die Abgeordneten des Bundestags vertreten die Interessen des deutschen Volkes, weswegen sie auch als Volksvertreter bezeichnet werden.

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Antwort 14.07.2023 von Michael Schrodi SPD

Auch wenn mich das Verhalten der CDU/CSU sehr verärgert hat und es weiterhin tut, war mein eigenes Verhalten in der Form nicht richtig und ich habe mich dafür sowohl bei der Bundestagspräsidentin als auch bei dem MdB-Kollegen der CDU entschuldigt

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Antwort 19.07.2023 von Michael Schrodi SPD

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht keinen Anlass, die geltende Regelung zu Verlustverrechung bei Termingeschäften zu ändern.