Frage an Michael Stübgen von Roland V. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Stübgen,
in unserer Region stehen die Grundwasserpegel sehr hoch. Der Niederschlag ist eher als sehr niedrig einzustufen.Das wasser selbst hat eine dunkelbraune Farbe und einen unangenehmen Geruch. Ich befürchte das der Tagebau Seenplatten baut oder bauen läßt, ohne die erforderliche
100 prozentige Isolation der betroffenen Wassergebiete.
Der Schaden in fast allen älteren Häusern, ca 105 Jahre alt ohne wasserdichte Bodenplatte errichtet, ist bereits eigetreten. Welche finanziellen Mittel stellt wer zur Verfügung um die private Belastung eines jeden betroffenen Gebäudeeigentümers zu mindern?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Vogel
Sehr geehrter Herr Vogel,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Bund und Länder nehmen die Aufgabe der Braunkohlesanierung seit 1992 gemeinsam auf der Grundlage fortgesetzter Verwaltungsabkommen wahr. Seit dem sind über 9 Mrd. EUR in die Braunkohlesanierung investiert worden.
Zwischenzeitlich ist das 5. Bund-Länder-Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung vereinbart worden, dass am 01. Januar 2013 in Kraft tritt und eine Laufzeit bis zum Jahr 2017 hat. Das gesamte Finanzvolumen beträgt über 1,2 Mrd. Euro. In § 3 des Abkommens sind ergänzende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren z.B. aus dem Grundwasserwiederanstieg geregelt, die je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Das Gesamtvolumen für solche Maßnahmen beträgt 459,6 Mio. EUR. Auf das Land Brandenburg entfallen im jährlichen Durchschnitt (Zeitraum 2013 bis 2017) jeweils rund 16 Millionen EUR.
Gemäß § 3 Absatz 2 des 5. Verwaltungsabkommens ist Projektträger die LMBV. Die konkrete Ausgestaltung wird durch den Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (www.gs-stuba.de) geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stübgen, MdB