Frage an Michael Stübgen von Thomas P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Stübgen,
als Bürger des Nachbarwahlkreises möchte ich die hier gebotene Möglichkeit, mich bei Ihnen bezüglich der von Ihnen zu dieser Abstimmung getroffenen Abstimmungsentscheidung zu informieren.
Mit welcher Begründung haben Sie gegen diese Vorlage entschieden? Wäre ein JA nicht eigentlich eine Untermauerung der demokratischen Grundlagen, auf denen die Bundesrepublik stehen sollte? Demokratie, übersetzt "Herrschaft des Volkes" sollte doch bedeuten, dass der Wille des Volkes entscheidend ist. In der repräsentativen Form, wie sie durch den Bundestag vorgenommen werden sollte werden durch das Volk Vertreter ausgwählt, um den Willen der Bevölkerung zu repräsentieren. In dieser Funktion sind Sie und Ihre Kollegen doch eingentlich im Bundestag, um den Willen Ihrer Wähler aus Ihrem Wahlkreis zu vertreten. Somit sollte doch idealerweise Korruption und Bestechung in keinster Weise möglich sein, da Sie ja nur dem Wählerwillen zu entsprechen haben. Dafür wurden Sie entsendet, dafür werden sie mehr als genügend bezahlt. Sollte die Möglichkeit bestehen, dass ein Politiker dann durch Bestechung in dieser Funktion beeinflussbar ist so verrät er doch die Grundprinzipien der repräsentativen Demokratie.
Sie stammen doch auch aus der ehemaligen DDR, wo nicht der Wille des Volkes, sondern der des herrschenden Regimes die (Un-)Geschicke des Staates steuerten. Der Unmut darüber was neben vielen anderen doch ein Grund für die friedliche Revolution 1989. Sollte es nicht gerade unser ureigenes Interesse sein, die Errungenschaft der Demokratie, für die demonstriert wurde, hoch zu halten und zu schützen? Wäre nicht eine Zustimmung zum Antrag ein Bekenntnis pro Demokratie gewesen? So besteht die Gefahr, dass immer mehr die Geschicke in diesem Staat nicht durch das Volk, sondern durch zahlungskräftige "Spender" gesteuert wird - da dies ja jetzt relativ straffrei erfolgen kann.
Ich freue mich auf Ihre Antwort, bin auch gern für andere Standpunkte und Erklärungen offen.
Sehr geehrter Herr Paschke,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Die Union setzt sich uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich ein. Zu der bisher nicht erfolgten Umsetzung der UN-Konvention ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland der Kauf und Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar ist.
Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens ist aus Sicht der deutschen Rechtsordnung allerdings problematisch. Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt dabei gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich aber grundlegend, so dass die Bestimmungen zur Beamten- und Richterbestechung nicht einfach auf die Träger eines freien Mandats übertragen werden können. Gerade wegen des von unserer Verfassung gewollten Freiraums für die politische Willensbildung ist es jedoch sehr schwierig, einen Straftatbestand zu formulieren, der über den geltenden § 108e StGB hinaus die Abgeordnetenbestechung zuverlässig auf tatsächlich strafwürdiges Verhalten begrenzt. Bisher vorgelegte Regelungsvorschläge sind als nicht tragfähig kritisiert worden, auch weil sie dieses Problem nicht lösen konnten. Die Union wird deshalb weiterhin nach einem Weg suchen, die UN-Konvention verfassungsgemäß umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stübgen, MdB