Frage an Michael Stübgen von Michael K. bezüglich Gesundheit
Werter Herr Stübgen,
ich wollte nur fragen aus welchen Gründen Sie gegen die Kennzeichnung von durch Gentechnisch veränderte Pflanzen, bzw deren Pollen, verunreinigten Honig stimmten? Wäre es nicht sinnvoll wenn der immer beschriebene mündige Deutsche Bürger selbst bestimmen kann, ob er durch menschliche und gentechnische Manipulationen am Pflanzengut, Teile essen möchte oder nicht? Sie sind doch bestimmt auch dafür ob jetzt E10 klar erkennbar sagt, hier ist Biodiesel drin und ich (also Sie) möchte aber nur aus Erdölgewonnen Sprit oder Diesel tanken un deshalb nehme ich SUPER. Ich glaube das langfristige Verbeugungen vor der Lobby nicht zum besten sind, sondern das EHRLICHES Handeln (im Tätigkeitssinne wie auch im Kaufmännischen) langfristig besser für den Händler und auch besser für den Kunden ist. Denn wenn ich das Vertrauen verliere , suche Ich (diesmal wirklich ich) mir Alternativen. In dem Ich meinen Honig aus (Japan oder weiß ich woher)(der Freihandel macht es möglich) mir schicken lasse. Ich empfinde es als relativ engstirnig jemanden KEINE Daten zu geben, weil er mit Mühe es ja doch in dem Fall raus bekommt. Anders herum ist das natürlich auch gut für Abfüller , die mir garantieren das ist Gentechnikfrei. Die können höhere Preise erzielen. ABER wer kauft den dann billigeren?? Leute die es sich nicht leisten können, die kein Interesse daran haben, denen aus Kostengründen egal sein muß, was das Kind sich auf die"Stulle" streicht. und ab mit dem Rest in die gesunden Schokoriegel wo es jetzt plötzlich auch nicht mehr drauf stehen muss. Ich finde das ist wieder mal so eine richtig dumme Idee nein zu sagen, nicht weil ich glaube das irgend jemand das Ergebniss gekauft hat, sondern aus Wirklichkeitsfremden Gründen. Leider im Augenblick zu ändern. Aber man hat ja oft einen zweite Chance.
Und bitte nicht die Antwort, der Datenschutz des Hersteller verbietet das. Das wäre einfach eine unfaire Antwort, das eine Unwissenheit auf der Wissenheit der Anderen beruhen soll.
Eine schöne Woche aus Finsterwalde wünscht M. Kühne
Sehr geehrter Herr Kühne,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen mit dem Titel: „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“. Gern nehme ich dazu wie folgt Stellung:
Ihre Anfrage zu meinem Stimmverhalten bezieht sich auf den vorgenannten Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden ist, sich in den laufenden Trilogverhandlungen zur Änderung der EU-Honig-Richtlinie dafür einzusetzen, dass Pollen gemäß dem sogenannten Honig-Urteil des EuGH als eine Zutat von Honig eingestuft wird. Als Konsequenz daraus müsste Honig, der Pollen von gentechnisch-veränderten Pflanzen enthält, als genetisch verändert gekennzeichnet werden.
Die EU-Kommission hat den Vorschlag zur Änderung der Honig-Richtlinie als Konsequenz aus dem sog. Honig-Urteil des EuGH vorgelegt. Mit der Änderung wird klargestellt, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil des Honigs und eben keine Zutat ist. Begründet wird dies u.a. damit; dass Pollen durch die Sammeltätigkeit der Bienen in den Honig gelangt und nicht absichtlich hinzugefügt wird. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die gegenwärtige Praxis in allen EU-Mitgliedstaaten, wonach Pollen nicht als Zutat gekennzeichnet wird, fortbestehen kann und Honig keine Nährwertkennzeichnung braucht. Dadurch werden zusätzliche Kennzeichnungspflichten, hohe Analysekosten und bürokratischer Kontrollaufwand auch für die Imker vermieden.
Dieser Auffassung hatte sich sowohl die Bundesregierung als auch das Europäische Parlament angeschlossen. Im anschließenden Trilog-Verfahren wurde bereits zeitlich vor der Einbringung des Antrags der Grünen eine Einigung erzielt und das Verfahren abgeschlossen, so dass der Antrag der Grünen von vornherein keine Entscheidungsrelevanz hatte.
Abschließend gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen zur Thematik selbst:
Eine Kennzeichnungspflicht des Honigs ist, wie von den Grünen, gefordert, auch in der Praxis nicht umsetzbar, da es wegen der extrem geringen Mengen an möglichen gentechnisch veränderten Pollen im Honig keine zuverlässigen Analysemethoden für die Quantifizierung gibt. Die Nachweisgrenze für zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile liegt bei Lebensmitteln, selbst wenn sie mit dem Ohne Gentechnik-Siegel gekennzeichnet sind, bei 0,1 %. Diese Grenze wird von gentechnisch veränderten Pollen im Honig selbst dann nicht überschritten, wenn die Bienen – wovon tatsächlich nicht ausgegangen werden kann - ausschließlich genveränderten Pollen einsammeln, da der Anteil der Pollen im Honig im Normalfall ungefähr 0,003 % beträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender