Frage an Michael Stübgen von Karsten S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Stübgen,
Aus der Sendung ´Kontraste´ vom 05. Februar 2009 (zu finden unter http://www.rbb-online.de/_/kontraste/ ) konnte der Zuschauer sehen, dass Horst Seehofer das
Informationsfreiheitsgesetz (bzgl. BaFin) ändern lassen will. Laut Bericht stehen die Chancen dafür im Bundestag und Bundesrat gut. Somit wird (sehr wahrscheinlich) wieder ein Recht des Bürgers beschnitten. Das Informationsrecht bezüglich der Steuergelder der Bundesbürger wird somit weiter eingeengt.
Was sind aus der Sicht Ihrer Partei die Gründe für eine solche Änderung und welcher Personengruppe kommt die Änderung zu Gute?
Vielen Dank für die Antwort
Karsten Schneider.
Sehr geehrter Herr Schneider,
für Ihre Anfrage vom 06.03.2009 bedanke ich mich ganz herzlich und nehme wie folgt Stellung:
Sie beziehen sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs 16/11613) sieht keine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes vor. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf hat der Bundesrat (Drs. 827/1/08) die Empfehlung ausgesprochen, durch einen zusätzlichen Artikel 8 a eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes vorzunehmen. Danach soll in einem neuen § 3 Nummer 9 des Informationsfreiheitsgesetzes geregelt werden, dass ein Anspruch auf Informationszugang des Bürgers gegenüber Behörden und sonstige Stellen wie der Bundesanstalt für Finanzaufsicht und der Deutschen Bundesbank nicht besteht, soweit diese auf Grund von besonderen Gesetzen Aufgaben der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht wahrnehmen oder zur Wahrung der Integrität und Stabilität der Finanzmärkte tätig werden.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs fand am 21.01.2009 im Deutschen Bundestag statt. Der Gesetzentwurf ist in die Ausschüsse überwiesen worden. Am 11.02.2009 fand eine öffentliche Anhörung durch den federführenden Finanzausschuss statt. Im Rahmen der Anhörung ist die Problematik zum Informationsfreiheitsgesetz intensiv mit den Sachverständigen erörtert worden. Dabei ist von mehreren Sachverständigen darauf verwiesen worden, dass die derzeitigen Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes, hier insbesondere § 3 Nr. 1 lit. D IFG), zu einer Kollision zwischen dem Informationsanspruch einerseits und dem Schutz privater Rechtspositionen Dritter führen.
Grundsätzlich befürworte ich die Informationsfreiheit, die jedoch dann ihre Grenze finden muss, wenn Grundrechte Dritter betroffen sind. Ob bzw. inwieweit diese Kollision besteht und der Vorschlag des Bundesrates geeignet ist, diese Problematik einer für alle Beteiligten gerechten Lösung zuzuführen, wird Gegenstand des weiteren Gesetzgebungsverfahrens sein. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist derzeit noch in den Beratungen hierzu.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stübgen, MdB