Einbürgerung Bearbeitingszeiten: Wieso Behörden Offensichtlich gegen § 75 VwGO stossen?

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Miriam Dahlke
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Frage von Anna W. •

Einbürgerung Bearbeitingszeiten: Wieso Behörden Offensichtlich gegen § 75 VwGO stossen?

Sehr geehrte Herr Serke seit mehrere Jahren RP Darmstadt ankündigt wartezeiten von mehr als 1 Jahr bis Bearbeitungsbeginn des Einbuergerungsverfahren obwohl diese die im § 75 VwGO vorgesehene Bearbeitungszeiten überschreiten und zum Untätigkeitsklagen führt. Das gleiche gilt jetzt fuer Einbuergeerungsamt Frankfurt am Main. Wie so wird das toleriert? Was wird im Hessen dagegen unternommen? Gibt es ein Plan auf Digitalisierung des Prozess so wie im Andere Bundesländern?

https://rp-darmstadt.hessen.de/gesellschaft-und-integration/migration/einbuergerung#:~:text=Daher%20beträgt%20die%20Wartezeit%20bis,der%20Gleichbehandlung%20grundsätzlich%20nach%20Antragseingang.

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Sehr geehrte Frau W.,

ich gehe davon aus, dass Sie mich anschreiben wollten, auch wenn Herr Serke, MdL angeschrieben ist. 

Durch die Corona-Pandemie wurde zeitweise die Bearbeitung von Einbürgerungsverfahren nachrangig behandelt. Gleichzeitig ist die Zahl der Einbürgerungsanträge in Hessen – wie in ganz Deutschland – in den vergangenen Jahren gestiegen. Inzwischen gilt ein neues Einbürgerungsgesetz, was eine weitere Zunahme von Anträgen zur Folge hat. Darüber hinaus müssen alle laufenden Einbürgerungsfälle auf das neue Gesetz hin geprüft werden. Wir Grüne stehen zu dem neuen Einbürgerungsgesetz und setzen uns deshalb ein für mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich. 

Die schwarz-grüne Landesregierung hatte zur Unterstützung des Einbürgerungsprozesses mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 zusätzliche Stellen für das Regierungspräsidium Darmstadt beschlossen. So kommen zu den 16 Vollzeitstellen, die es dort im Sommer des vergangenen Jahres bereits gab, zehn weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Dahlke

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