Frage an Monika Grütters bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Monika Grütters
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Frage von Andreas S. •

Frage an Monika Grütters von Andreas S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Grütters,

ich wende mich aufgrund Ihrer Tätigkeit im Auschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgeabschätzung an Sie und würde mich über eine baldige Antwort auf meine Frage freuen.

Ich werde in der kommenden Woche 38 und habe nach meiner 15jährigen Tätigkeit als Zeitsoldat bei der Bundeswehr 2009 ein Studium zum Bachelor of Engineering in der Fachrichtung allg. Elektrotechnik aufgenommen. Hier befinde ich mich nun im letzten Semester und schreibe derzeit an meiner Abschlussarbeit. Da ich im direkt Anschluss gerne noch den Master mit drei weiteren Semester anhängen würde jedoch meine Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr jedoch nur noch für zwei Semester reichen, suche ich z.Z. händeringend nach einer Möglichkeit das letzte halbe Jahr zu überbrücken.

Beim Bafög falle ich aufgrund meines Alters leider raus. Genauso habe ich von diversen Anbietern von Studienkrediten hier bis jetzt nur Absagen geerntet. Bei einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin der Kfw, welche ebenfalls Studienkredite (allerdings auch nur bis zu einem Alter von 34) anbieten, wurde mir hier gesagt, dass es derzeit Bestrebungen in der Bundesregierung gibt einiges bei der Studienfinanzierung und Förderung zu ändern. Meine Frage ist also, ob Sie hier schon etwas konkreteres sagen können. Vor allem interessiert mich ob diese für mich störenden Altersbeschränkungen evtl. geändert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schunkert

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Sehr geehrter Herr Schunkert,

vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat sind in den vergangenen Jahren die Altersgrenzen beim BAföG bereits erhöht wurden. Seit 2010 liegt die Förderungsgrenze im Rahmen des BAföG deshalb bei 35 Jahren.

Wichtig ist an dieser Stelle, dass das BAföG nicht nur durch den Bund, sondern auch von den Ländern mitfinanziert wird. Zwar übernimmt der Bund 65 Prozent der Förderung und die Länder „nur“ die restlichen 35 Prozent. Das bedeutet jedoch, dass jede Novelle des BAföGs auch die Zustimmung der Länder finden muss.

Die Bundesregierung hat sich zuletzt immer offen gegenüber einer Novellierung des BAföG gezeigt. Auch aufgrund der angespannten Haushaltslage in vielen Ländern haben sich diese in den letzten Jahren aber gegen eine Novellierung ausgesprochen. Dies gilt sowohl für die Förderhöhen, als auch für eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten. Ich möchte Ihnen daher keine unberechtigten Hoffnungen machen, dass das BAföG für Sie kurzfristig eine Lösung darstellen könnte.

Daher empfehle ich Ihnen, auf jeden Fall die verschiedenen Stipendienangebote zu prüfen, die in Deutschland für Ihre Fachrichtung zur Verfügung gestellt werden. Über http://www.stipendienlotse.de ist dies unkompliziert möglich. Grundsätzlich wäre auch die Aufnahme eines privaten Studienkredites möglich, manche Institute verzichten auf eine Altersbeschränkung oder verschieben sie nach hinten, wenn der Antragsteller Zeiten der Berufstätigkeit vorweisen kann. Die Stiftung Warentest hat hierzu im Jahr 2010 eine Übersicht erstellt, die auch heute noch online frei verfügbar ist ( http://www.test.de/Studienkredite-Guenstige-Darlehen-4122805-0/ ). Darüber hinaus hat die Stiftung im Rahmen ihrer Reihe „Finanztest“ auch 2011 noch einmal eine neue Übersicht erstellt. Diese ist gegen ein geringes Entgelt auf den „Testseiten“ ( http://www.test.de/Studienkredite-Studieren-auf-Pump-4256122-0/ ) abrufbar.

Zuletzt möchte ich Sie noch auf die Möglichkeit hinweisen, sich an das für Sie zuständige Studierendenwerk zu wenden. Viele Studierendenwerke haben eine eigene Darlehenskasse aufgebaut, die es Studierenden ermöglicht, Unterstützungs – oder Examensdarlehen zu erhalten.

Da es sich bei Ihnen um über einen überschaubaren Zeitraum und somit auch über einen überschaubaren Bedarf handelt, ist es aus meiner Sicht eine vielversprechende Option, sich an Ihr Studierendenwerk zu wenden. Leider konnte ich Ihrer Frage nicht entnehmen, an welchem Hochschulstandort Sie immatrikuliert sind. Die Ortsangabe „Nordhofen“ lässt auf das Bundesland Rheinland-Pfalz schließen. Der nächstgelegene Hochschulstandort dürfte Koblenz sein. Sofern Sie ihr Studium dort absolvieren, wäre das Studierendenwerk Koblenz für Sie zuständig. Nähere Informationen zu den dortigen Angeboten finden Sie auf der Website des Studierendenwerks ( http://www.studierendenwerk-koblenz.de/go/start/finanzen/darlehen-und-zuschuesse ). Sollten Sie stattdessen in einem der angrenzenden Bundesländer (NRW, Hessen) eine Hochschule besuchen, dann darf ich Sie ermutigen, sich auch dort bei den Studierendenwerke zu erkundigen. Auch in diesen Bundesländern halten die Studierendeneinrichtungen entsprechende Darlehenskassen vor.

Sehr geehrter Herr Schunkert, ich hoffe, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen für den weiteren Verlauf Ihres Studiums alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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Sehr geehrter Herr Schunkert,

erlauben Sie mir eine Ergänzung zu meiner ersten Antwort vom 16. November 2012. Wie mir soeben bekannt geworden ist, wird die Altersgrenze für die KfW-Studienkredite zum April 2013 angehoben. Der Studienkredit wird allen Menschen offen stehen, die maximal 44 Jahre alt sind. Damit wird der Studienkredit auch für Sie zu einer Alternative, worüber ich mich sehr freue. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung (http://www.bmbf.de/press/3376.php).

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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