Frage an Monika Grütters bezüglich Kultur

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Monika Grütters
CDU
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Frage von Thorsten H. •

Frage an Monika Grütters von Thorsten H. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Ministerin Grütters,

im vom Kabinett verabschiedeten Gesetz liegt, und da erzähle ich Ihnen nichts neues, eine rechtliche Grauzone zwischen Münzen/paläntologischen Objekten und archäologischen Fundstücken.

Vielleicht kann folgendes Beispiel ein wenig Licht in das für Normalbürger verworrene Gesetzesdickicht bringen:

Ein Privatsammler kaufte 2009 bei einem Münzhändler für 60 €uro auf Rechnung eine Bronzemünze in durchschnittlicher Erhaltung. Nichts ungewöhnliches, eine normale Münze zu einem normalen Preis. Die Prägestätte war in Syrien. Ansonsten gibt es keine weiteren Informationen zu dem Stück.

Das ist ein Beispiel, wie es tausendfach in den letzten Jahren vorgekommen ist.

Nun zu meiner Frage: Wie ist konkret die Auslegung und Anwendung dieses speziellen Falls vor dem Hintergrund des Kulturgutschutzgesetzes für
a) den Händler
b) den Sammler?

Aus der Erfahrung Ihrer bisherigen Anworten zu dem Themenkomplex möchte ich Sie explizit bitten, die Frage konkret anhand des Beispiels zu beantworten. Bitte verweisen Sie nicht wieder auf den Gesetzestext. Der ist vor allem in diesem Bereich, und damit komme ich wieder auf den Ausgangspunkt meiner Anfrage zurück, mit rechtlichen Grauzonen gespikt.

Nutzen Sie diese Chance zur Klarstellung im positiven Sinn für alle Beteiligten.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Mich erreichen aktuell eine Vielzahl ähnlicher Anfragen über Abgeordnetenwatch (nicht alle davon werden freigeschaltet), die nach den Auswirkungen des Kulturgutschutzgesetzes auf unterschiedlichste praktische oder aber auch nur fiktiv denkbare Fälle fragen.
Als Bundestagsabgeordnete, als die ich auf diesem Portal agiere, sind mir keine Auskünfte mit offiziellem Charakter möglich. Da Ihnen aber offensichtlich gerade an einer offiziellen Stellungnahme gelegen ist, rate ich Ihnen daher, Ihre Frage direkt an die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde zu richten. Diese erreichen Sie unter:
poststelle@bkm.bund.de

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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