Frage an Monika Grütters bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Monika Grütters
CDU
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Frage von Hubert M. •

Frage an Monika Grütters von Hubert M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Grütters,

nicht vermeidbarer Fehler/Pech oder generelles Unvermögen/Leistungshemmnis?
Siehe https://www.n-tv.de/panorama/Regierung-verschenkt-250-Millionen-Masken-article21971614.html
Wahrscheinlich parteiintern folgenlos, wer aber bezahlt die im Artikel genannten 40 Mio und die Rechtstreitigkeiten, der Bürger und Steuerzahler etwa?

Sehen Sie eine Parteienhaftung gegenüber Ihren Wählern und Steuerzahlern?

Mit freundlichen Grüssen
H. M.

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CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage. Richtig ist, dass der Bund auf verschiedenen Beschaffungskanälen bis Ende 2021 insgesamt rund 1,7 Mrd. FFP2/KN95/FFP3-Masken sowie rund 4,2 Mrd. OP-Masken vertraglich gesichert hat. Davon sind bereits insgesamt rund 964 Mio. Schutzmasken aller Kategorien an die Zieladressaten ausgeliefert oder im Besitz des Bundes (Stand: 29. Juni 2020). Die übrigen Masken kommen wie geplant Zug um Zug in den nächsten Monaten und bilden die Basis für die nach dem Beschluss der Bundesregierung aufzubauende Nationale Reserve Gesundheitsschutz. So sind wir in der akuten wie für künftige Pandemien noch besser gerüstet. Deshalb wurde die Beschaffung insbesondere von Schutzmasken nach Beschluss des Kabinetts am 3. Juni 2020 zunächst eingestellt.

Um in Zukunft nicht nur das Gesundheitssystem, sondern bei Bedarf auch vulnerable Gruppen in der Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft sowie kritische Infrastrukturen besser mit Schutzausrüstung und anderen medizinisch notwendigen (Verbrauchs-) Gütern versorgen zu können, wird eine Nationale Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) aufgebaut. Sie soll den Bedarf des Gesundheitssektors und des Bundes für mehrere Monate decken und umfasst ganz ausdrücklich auch die humanitäre Hilfe mit Schutzausstattung an die Weltgesundheitsorganisation und Drittstaaten.

Im Hinblick auf eventuelle Rechtsstreitigkeiten ist darauf hinzuweisen, dass ca. 20 Prozent des gelieferten Volumens Schutzmasken nicht den (insbesondere bei FFP2- Masken relativ hohen) Normanforderungen entspricht. Dies gilt nicht nur bei Beschaffungen seitens des Bundes, sondern wird auch von anderen Beschaffern berichtet. Daher bleibt eine Warenprüfung unverzichtbar. Dieser Qualitätssicherungsprozess ist sehr zeitintensiv, aber zwingend erforderlich. Um Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie die übrigen Beschäftigten im Gesundheitswesen zu schützen, kann auf diesen Qualitätssicherungsprozess nicht verzichtet werden.

Zu beachten ist auch, dass fast die Hälfte der Vertragspartner vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten konnten und entsprechend aus dem Vertrag ausgeschieden sind. Von 1/6 der verbliebenen Verträge musste der Bund aufgrund mangelnder Qualität der Ware vollständig zurückgetreten. Fast alle verbliebenen Lieferanten sind inzwischen vollständig oder zumindest teilweise bezahlt worden. Es haben bislang 361 Unternehmen im Rahmen des Open-House-Verfahrens Persönliche Schutzausrüstung (PSA) geliefert. Bei der Auszahlung gab es zum Teil Verzögerungen, die sich weitgehend infolge der notwendigen Mengen-, vor allem aber der Qualitätsprüfung der angelieferten Waren ergeben haben. Häufig fehlten auch rechnungsbegründende Unterlagen, wie z.B. Lieferscheine, oder TÜV-Protokolle oder die Rechnungen waren fehlerhaft (unzureichende Angaben nach § 14 Abs. 4 UstG). Um schnell und unkompliziert abzuhelfen, hat der Bund nach einer Mengenkontrolle Abschlagszahlungen bis zu 50% gezahlt. Nach Vorlage eines positiven Ergebnisses der Qualitätskontrolle wird der restliche Betrag überwiesen. Dass es am Ende eines solchen Prozesses einzelne Auftragsnehmer gibt, die mit dem Überprüfungsergebnis der von ihnen gelieferten Ware nicht zufrieden sind, und diesen Prozess gerichtlich überprüfen lassen wollen, ist eine ihnen rechtsstaatlich zugesicherte Möglichkeit. Die logische Alternative, jede gelieferte Ware ungeprüft zu bezahlen, wäre sowohl gegenüber dem Steuerzahler als auch dem medizinischen Personal, für das diese Lieferungen gedacht sind, aus meiner Sicht deutlich schlechter.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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