Warum wurde der Gesetzesentwurf zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten bisher nicht umgesetzt?

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Frage von Leandro F. •

Warum wurde der Gesetzesentwurf zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten bisher nicht umgesetzt?

Mit dem verabschiedeten "Solarpaket I" kamen viele wichtige Änderungen, welche den Einsatz von Steckersolargeräten vereinfachen. Jedoch fehlt eine sehr entscheidende Anpassung, ohne die es Mietern weiterhin nicht möglich ist von dieser einfachen und praktikablen Technologie zu profitieren, die von der Regierung lautstark verkündeten Klimaziele zu unterstützen und von der Regierung geöffneten Fördertöpfe zu nutzen, da sie von Vermietern und Immobilienkonzernen, wie z.B. Vonovia, freiwillig praktisch keine Genehmigung bekommen, da oft unverhältnismäßige und teilweise absurde Auflagen verlangt werden, während gleichzeitig groß verkündet wird, man würde die Energiewende unterstützen.

Was machen die Ausschüsse, in welchen der Entwurf scheinbar feststeckt, solange und welche Ausschüsse sind dies? Wieso wurde das nicht mit dem "Solarpaket I" zusammen gemacht?

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Hallo, vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Gesetzesentwurfs zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und der Gründe für dessen bisherige Nicht-Umsetzung.

In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses wurde der Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ diskutiert. Es wurde deutlich, dass einige Sachverständige Bedenken hinsichtlich der ausschließlich virtuellen Versammlungen von Wohnungseigentümern haben, selbst wenn 75 Prozent der Eigentümer dem zustimmen. Diese Diskussionen haben den Fortschritt des Entwurfs verlangsamt.

Gleichzeitig gab es jedoch breite Unterstützung für die Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentums- und Mietrecht. Vertreter von Haus & Grund, der Deutsche Mieterbund und Fachleute wie Simone Herpich, Vorsitzende des Vereins Balkon.Solar, befürworteten die Initiative. Die Sachverständigen betonten, dass Balkonkraftwerke sicher sind und signifikante Energieeinsparungen ermöglichen können. Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion („Entwurf eines Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG)“, 20/6905), der die Rechte von Mietern und Eigentümern zur Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken regeln soll, wurde ebenfalls beraten. Dieser steht nun wieder zur abschließenden Vorberatung auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses: voraussichtlich am 3. Juli 2024.

In der Anhörung haben unterschiedliche Sachverständige den Vorschlag begrüßt, Mietern einen gesetzlich geregelten Anspruch auf die Installation von Steckersolargeräten zu geben. Einwände hab es jedoch, dass dieser Anspruch durch vage Formulierungen des und mögliche einschränkende Auflagen der Vermieter entwertet werden könnte. Es besteht das Risiko, dass die notwendigen Anpassungen zur Förderung der Energiewende durch bürokratische Hindernisse und unklare Regelungen verzögert werden.

Die Verzögerungen bei der Umsetzung des Gesetzesentwurfs liegen in der komplexen Abstimmung zwischen den verschiedenen Ausschüssen und den detaillierten Beratungen zur Formulierung der Regelungen. Die Einbeziehung von Mietern und Eigentümern sowie die Berücksichtigung der Rechte und Pflichten aller Beteiligten erfordern gründliche Diskussionen und Konsensfindung.

Die Ausschüsse, in denen der Entwurf diskutiert wird, umfassen unter anderem den Rechtsausschuss sowie Ausschüsse, die sich mit Energie, Klimaschutz und Wohnungseigentumsrecht befassen. Diese müssen sicherstellen, dass die Regelungen rechtlich einwandfrei und praktikabel sind, um eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten.

Die fehlende Integration dieser Regelungen in das „Solarpaket I“ liegt vermutlich an der Notwendigkeit, spezifische rechtliche und praktische Aspekte genauer zu beleuchten und abzustimmen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. Ich kann dies jedoch nur mutmaßen, da es sich um einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung handelt.

Ich hoffe, dass diese Informationen zur Klärung der aktuellen Situation beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters MdB

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