Setzen Sie sich im Bundestag dafür ein, dass der voraussetzungslose Zugang zu Informationen der Bundesbehörden erhalten bleibt? Welche konkrete parlamentarische Maßnahme werden Sie dazu ergreifen?
Sehr geehrter Herr Dr. Heuberger,das Informationsfreiheitsgesetz gibt Bürgerinnen und Bürgern bisher einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden. Nach aktuellen Berichten plant die Koalition, diesen Zugang künftig unter anderem an ein „berechtigtes Interesse“ zu knüpfen und den Kreis der Berechtigten einzuschränken. Auch höhere Kosten sind im Gespräch.
Sehr geehrter Herr A.,
Die aktuellen Vorhaben der Regierung in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz sehe ich sehr kritisch: Aus meiner Sicht braucht es mehr Transparenz staatlichen Handelns, nicht weniger. Statt bestehende Informationsrechte einzuschränken, wollen meine Partei und ich das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln, mit einem Recht auf Open Data und einer stärkeren Verpflichtung der Behörden, Informationen proaktiv zugänglich zu machen.
Ich werde mich weiterhin vehement für eine Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Bundestransparenzgesetz einsetzten, mit einem Recht auf Open Data, sodass Behörden proaktiv Informationen zugänglich machen.
Von den Parlamentarier*innen von CDU, CSU und SPD erwarte ich, dass sie diesen Kahlschlag bürgerrechtlicher Errungenschaften nicht mittragen und einer Abschwächung des Informationsfreiheitsgesetzes eine klare Absage erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heuberger
