Antwort 27.03.2023 von Mustafa Güngör SPD
Kleinstunternehmen (darunter auch viele Gastrobetriebe) fallen unter eine Bagatellgrenze und müssen gar keine Ausbildungsunterstützungsabgabe zahlen.
Kleinstunternehmen (darunter auch viele Gastrobetriebe) fallen unter eine Bagatellgrenze und müssen gar keine Ausbildungsunterstützungsabgabe zahlen.