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Wie gehen Sie mit der kurzfristig geplanten Streichung der angemessenen Vergütung für Psychotherapie im SGB V um?

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Nadyne Saint-Cast
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Frage von Laila G. •

Wie gehen Sie mit der kurzfristig geplanten Streichung der angemessenen Vergütung für Psychotherapie im SGB V um?

Sehr geehrte Frau Saint- Cast, nach erfolgter Honorarkürzung, der beabsichtigten Budgetierung von Psychotherapie und steigenden Kosten für Sozialversicherungen steht meine Existenz und die Versorgung meiner PatientInnen auf dem Spiel. Nun will die CDU kurzfristig (5.7.26) zusätzlich aus des SGB V die angemessene Vergütung für Psychotherapie streichen, welche mühsam vor Gericht erstritten wurde und erst kostendeckendes Arbeiten möglich machte. Dieser Plan wird finaler Sargnagel für Psychotherapie sein. Bitte verhindern Sie dies.

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