Warum wird beim Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen ein A1 Sprachzertifikat verlangt?

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Nezahat Baradari
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Frage von Nida N. •

Warum wird beim Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen ein A1 Sprachzertifikat verlangt?

Sehr geehrte Frau Baradari.

ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohlbehalten. Im Zusammenhang mit dem Thema Ehegattennachzug und dem erforderlichen A1 Sprachzertifikat habe ich einige Fragen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine Rückmeldung geben könnten.

Das A1-Sprachzertifikat entfällt bei Fachkräften.
1. Wie wird laut der Gesetzgebung "Fachkraft" definiert?
2. Werden Ausbildungen mit einem Abschluss im kaufmännischen, technischen, handwerkliche, pflegerische oder verwaltende als Fachkraft bezeichnet oder nur mit einem Hochschulabschluss?
3. Wie sieht es mit mehrmaligen Nichtbestehen aus?

Mit freundlichen Grüßen

N.

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Antwort von
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Sehr geehrte Herr N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.01.2024. Gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt,

1. Als Fachkraft im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gilt, wer aus einem Nicht-EU-Staat (Drittstaat) stammt und einen inländischen Berufs- oder Hochschulabschluss vorzuweisen hat. Alternativ kann man auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation sowie einem vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss den Fachkräftestatus erwerben.

               

 2. Nein, es werden auch Berufsqualifikationen ohne akademischen Grad zur Erlangung des Status als Fachkraft (im Sinne des Gesetzes) anerkannt. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an.

               

3. Da ein Nichtbestehen einer Berufausbildung/eines Hochschulstudiums zu keiner der obigen Qualifizierung führt, ist ein (mehrmaliges) Nichtbestehen für den Status als Fachkraft hinderlich.

               

Für den Nachzug von Ehegatten werden einfache Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass diese sich in Deutschland von Anfang an in einfachen Alltagssituationen auf Deutsch verständigen können. Das Gesetz sieht allerdings auch großzügige Ausnahmen vor, in denen kein Nachweis der Deutschkenntnisse erbracht werden muss. Diese finden Sie unter https://germania.diplo.de/blob/1596874/7b99dc6e4bf4a97ac866fa3b5abd4adc/ehegatten-sprachnachweis-data.pdf. Bei Fachkräften entfällt dieser Nachweis, da in diesem Fall bereits die berufliche Tätigkeit entsprechende einfache Deutschkenntnisse voraussetzen. Hiermit sollen bürokratische Hürden zur Fachkräftezuwanderung abgebaut werden.

               

Mit freundlichen Grüßen,

               

Nezahat Baradari

               

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