Wieso bleibt das quartalsweise einscannen der Gesundheitskarte trotz E-Rezept Pflicht?

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Nezahat Baradari
SPD
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Frage von Alexander N. •

Wieso bleibt das quartalsweise einscannen der Gesundheitskarte trotz E-Rezept Pflicht?

Sehr geehrte Frau Baradari,
Die SPD hat zusammen mit ihren Partnern das E-Rezept eingeführt. Das ist sehr begrüßenswert, macht es in der Praxis aber schwerer meine Schilddrüsenmedikamente (Chronisch) zu bekommen. Früher habe ich angerufen, das Rezept, das mein Arzt schon fertig gemacht hat, abgeholt und bin in die Apotheke nebenan.
Heute rufe ich an, muss trotz E-Rezept zum Arzt um eine Chipkarte in den Scanner stecken zu lassen. Dann muss ich wieder gehen, da der Arzt das E-Rezept erst freigeben kann wenn die Karte gescannt ist, so dass ich das Medikament erst am nächsten Tag abholen kann.
Mein Hausarzt hat alle meine Daten sowieso, genau wie die Krankenkasse. Meine Karte wird sowieso bei der Apotheke nochmal eingelesen. Es gibt keinen Grund, dass er das E-Rezept nicht einfach bei Nachfrage ausstellen kann und ich es direkt in der Apotheke abhole. Das quartalsweise Kartenscannen fühlt sich nach reiner Schikane ohne Wert an.

Hier könnte ganz praktisch den Wählern geholfen werden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

gerne gehe ich auf die von Ihnen aufgeworfenen Punkte ein.

Vor Einführung des E-Rezepts war das quartalsweise Einlesen der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum Erhalt von Rezepten für Chroniker der Standard. Bereits bei der Konzeption des E-Rezepts wurde darüber nachgedacht, wie man diese Wege in die Praxis weitgehend überflüssig machen kann.

Deshalb wurden Mehrfachverordnungen im Rahmen des E-Rezepts ermöglicht: Ihr behandelnder Arzt kann ihnen für maximal ein Jahr bis zu vier inhaltsgleiche Rezepte ausstellen. Sie müssen also bestenfalls nur einmal jährlich in der Praxis zum Einlesen der eGK erscheinen. Ich würde Ihnen empfehlen, Ihren behandelnden Arzt auf diese Möglichkeit anzusprechen.

Eine sofortige Einlösung des E-Rezepts ist zudem bereit jetzt möglich. Mir ist allerdings bekannt, dass es diesbezüglich einige Anlaufschwierigkeiten in den Praxen gab. Diese sollten allerdings inzwischen weitgehend abgestellt sein. 

Das E-Rezept wird kontinuierlich fortentwickelt. Weitergehende Erleichterungen sind angedacht. Die Ausstellung von Rezepten im Rahmen von telemedizinischen Angeboten wäre zumindest denkbar, falls diese datenschutzkonform umgesetzt werden kann. Als Ärztin mit eigener Praxis verfolge ich diesen Prozess aufmerksam und werde auch weiterhin meine persönliche Erfahrung einfließen lassen.

Mit freundlichen Grüßen       

Nezahat Baradari, MdB

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