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Können Sie den Abschuss von Wolf Grindi verhindern?

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Nicolas Fink
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Frage von Silke D. •

Können Sie den Abschuss von Wolf Grindi verhindern?

Sehr geehrter Herr Fink, mit persönlicher Traurigkeit schreibe ich Ihnen und frage freundlich an, ob Sie Kapazität haben, das Abschussurteil anzufechten?
Es gibt so viel Petitionen (auch ich habe eine erstellt) auf denen die Menschen unterschreiben. Wölfe sind geschützt und dieser hat nichts getan...ich bitte Sie inständig darüber nachzudenken und einen Stop dieses Urteils zu geben. Ich bin Eine von Vielen.
Mit hoffnungsvollen Grüßen Silke D.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für ihre Frage zum Wolf Grindi (individuelle Kennzeichnung: GW2672m).

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat vor Kurzem entschieden, dass der Abschuss des sogenannten „Hornisgrinde-Wolfs“ rechtlich zulässig ist. Das Gericht sieht die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom naturschutzrechtlichen Tötungsverbot als erfüllt an. Zum Abschuss gebe es keine zumutbare Alternative, Maßnahmen wie Betretungsverbote oder eine Leinenpflicht für Hunde könnten nicht wirksam realisiert werden.

Aufgrund der erfolgreichen Wiederansiedlung und wachsender Bestände (über 20.000 Wölfe in der EU) hat sich der Schutzstatus nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geändert. Das EU-Parlament hat im Mai 2025 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusenken. Diese Änderung ermöglicht in Deutschland und anderen EU-Staaten einen schnelleren und einfacheren Abschuss.

Die Entscheidung, ob ein Wolf wie in diesem Fall geschossen werden sollte, ist überaus schwierig zu treffen und daher auch recht umstritten. Da das Tier sich, anders als üblich, Menschen nähert und sie nicht meidet, wird das Risiko, dass sich daraus gefährliche Situationen für Menschen wie auch mitgeführte Haushunde ergeben können, vom Umweltministerium als zu hoch eingeschätzt.

Bereits Mitte 2024 wurde versucht, den Wolf mit Hilfe von Fußfallen zu fangen beziehungsweise mit einem Narkosegewehr zu betäuben und ihn anschließend mit einem Sender auszustatten. Diese Versuche waren leider nicht erfolgreich. Deswegen hat das Umweltministerium aufgrund der staatlichen Schutzpflicht für die Bürgerinnen und Bürger entschieden, für diesen Wolf die Ausnahme vom naturschutzrechtlichen Tötungsverbot zu erteilen. 

Abschließend entscheidend sind - nach der fachlichen Entscheidung der zuständigen Behörde - die Urteile der Gerichte zu diesem Fall. 

Ich kann ihre Sorge um die in der Europäischen Union geschützte Art des Wolfes verstehen. Ich persönlich hätte mir auch gewünscht, dass das Fangen des Wolfes und die Ausstattung mit einem Sender erfolgreich gewesen wären.

Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Fink 

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