Frage an Niels Annen von Gerhard R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Annen,
in Hamburg wurde die Kirchliche Hochschule 1954 in die Hamburger Uni integriert. Dies bedeutete: Kostenabwälzung auf die Stadt.
Was sollte nach Ihrer Meinung geschehen, wenn nichtchristliche Religionsgemeinschaften unter Hinweis auf Art. 3 Grundgesetz(Verbot der Benachteiligung) ebenfalls die Ausbildung an der Hamburger Uni fordern?
In Bremen hat man das Problem nicht. Dort gibt es keinen Theologischen Studiengang.
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
offenbar hat sich die Integration der Kirchlichen Hochschule in die Hamburger Universität vor knapp 50 Jahren doch bewährt. Auch wenn ich mich zu den Details nicht äußern kann, so hat Hamburg durch die Ausbildung von Pastorinnen und Pastoren aber auch von Religionslehrerinnen und -lehrern, von denen später auch viele in der Stadt gearbeitet haben, profitiert. Insofern kann ich darin kein Problem erkennen - auch nicht vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr Niels Annen