Frage an Niels Annen bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Niels Annen
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Frage von Marc I. •

Frage an Niels Annen von Marc I. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Annen,

ich bin freiberuflich selbstständiger EDV-Berater und schockiert sowie direkt betroffen von der Gesetzesvorlage von Frau Nahles zu den Kriterien der Scheinselbstständigkeit. Ich zahle nicht unerheblich Steuern, habe eine eigene Altersvorsorge sturkturiert und dennoch, diese Gesetzesvorlage verunsichert meine Auftraggeber und mich. Ich würde Sie bitten, kurz darzustellen, ob und dann warum, Sie diese Gesetzesvorlage, die vor allem Freiberufler treffen wird, unterstützen. Was werden die Folgen sein? Firmen geben keine Projekte mehr an Freiberufler ab. Freiberufler werden gezwungen, Ihre Firmen ins Ausland zu verlagern, also verliert Deutschland wichtige Steuereinnahmen. Meine offene Und dann noch eine Frage an Sie: Was werden Sie persönlich tun, um dieses Gesetz noch zu stoppen?

Danke für Ihre Antwort.

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Sehr geehrter Herr Iraschko,

danke für Ihre Anfrage.

Sie äußern Ihre Bedenken bezüglich des Referentenentwurfs „zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ (AÜG). Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, Leiharbeit und Werkverträge zu regulieren, um den Missbrauch zu beenden und das Umgehen von Arbeitsstandards verhindern. Hierfür sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Sie kritisieren insbesondere die im Referentenentwurf (November 2015) formulierten Kriterien zur Definition eines Arbeitsvertrages. Aufgrund eines weiteren Sozialpartnergespräches hat das Bundesarbeitsministerium die Regelung des § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) überarbeitet und die Kriterien herausgenommen. Ihrem Anliegen wurde Rechnung getragen. Die neue praktikable Lösung orientiert sich an den Vorschlägen von Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern. Hierzu geben wir Folgendes zu Bedenken: Seit einigen Jahren benutzen Arbeitgeber verstärkt Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Dadurch sind Beschäftigte zweiter und dritter Klasse entstanden. Sie verfügen über weniger Lohn, haben schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte. Der Referentenentwurf sieht zur Missbrauchsbekämpfung die Einfügung eines neuen § 611a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Dienstvertrag vor. Eine gesetzliche Fixierung der Abgrenzung zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz, ist im BGB erforderlich, um das Arbeitsverhältnis zu definieren und damit den Arbeitsvertrag vom Werkvertrag abgrenzen zu können. Die sinnvolle Arbeitsteilung dieser beiden Instrumente wird dadurch nicht eingeschränkt, da die Gesamtabwägung aller Umstände maßgeblich bleibt. Betrug wird aber in Zukunft deutlich erschwert. Für ehrliche Arbeitgeber wird mit den Regelungen des aktuellen Referentenentwurfes mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit geschaffen. Im Referentenentwurf wird gesetzlich definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist. Die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien werden zur Verbesserung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit festgeschrieben. Für die Feststellung eines Arbeitsvertrages kommt es auf die getroffenen Vereinbarungen, also auf den Vertrag, und auf dessen praktische Durchführung an. Widersprechen sich der Vertrag und seine tatsächliche Durchführung, ist die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Einordnung als Arbeitsvertrag maßgebend. Mit den Regelungen des Referentenentwurfes bekommen die Betroffenen und Prüfbehörden einen klaren Orientierungsrahmen. Sie dienen damit der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei der Anwendung des geltenden Rechts.

Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen, MdB

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