Frage an Niels Annen bezüglich Gesundheit

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Niels Annen
SPD
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Frage von Wiebke W. •

Frage an Niels Annen von Wiebke W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Annen,

Pflegende Angehörige (PA) pflegen vom Staat gewollt ehrenamtlich und sind der größte Pflegedienstleister in Deutschland. Oft werden Jobs aufgegeben - müssen aufgegeben werden, viele geraten durch die Pflege in Armut oder Altersarmut.

Das Pflegegeld bekommt der zu Pflegende, es wird von demjenigen/derjenigen bestimmt, wie es weitergegeben wird. Pflegende Angehörige nutzen dieses Geld, wenn er/sie es bekommt, oftmals für Zuzahlungen und zum Wohl des zu Pflegenden.

Was ist IHR Plan, PA besser zu unterstützen und sie ggf vor Hartz IV zu bewahren? Grundeinkommen ab eines bestimmten Pflegegrades?

Mit freundlichem Gruß
W. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Leistung von pflegenden Angehörigen kann gar nicht genug gewürdigt werden, das wissen wir bei der SPD und das erlebe ich auch persönlich immer wieder bei meiner Arbeit in Hamburg-Eimsbüttel in den Gesprächen mit meinen Wählern und vor allem Wählerinnen. Denn meist sind es immer noch Frauen, die die Pflege von Angehörigen übernehmen. Wir wollen daher dafür sorgen, dass Familie, Beruf und Pflege besser zusammengehen und es nicht zu dem von Ihnen beschriebenen Fall kommt, dass jemand seine Arbeit aufgeben muss.

Wer Angehörige pflegt, braucht mehr Zeit für Zuwendung und oft auch finanzielle Unterstützung. Wir führen die Familienarbeitszeit für Pflegende ein. So ermöglichen wir Menschen, die Familienmitglieder pflegen, eine Freistellung von der Arbeit mit Lohnersatzleistung: Pflegende Angehörige können ihre Arbeitszeit für bis zu drei Monate ganz oder zum Teil reduzieren und erhalten in dieser Zeit eine Lohnersatzleistung, die sich in Höhe und Umfang am Elterngeld orientiert. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber hinaus länger ihre Arbeitszeit für die Pflege von Angehörigen verringern möchten, erhalten sie das Familiengeld für Pflege. Es beträgt 150 Euro monatlich und wird für Beschäftigte gezahlt, die 75 Prozent bis 90 Prozent der jeweiligen regulären Vollzeit arbeiten; das entspricht je nach betrieblicher bzw. tarifvertraglich geltender Vollzeit 26 bis 36 Wochenstunden.

Bei der Pflege in der Familie werden immer häufiger Dienstleistungen wie eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen. Eine besondere Herausforderung stellen Arbeitsverhältnisse dar, in denen eine 24 Stunden-Pflege und -Betreuung im Haushalt realisiert wird. Hier wollen wir Alternativen entwickeln. Die bereits bestehende staatliche Unterstützung werden wir auf dieses Ziel hin ausrichten. Uns ist wichtig, dass staatliche Förderung an die soziale Absicherung der Beschäftigten gekoppelt ist. Um Hilfe- und Unterstützungsangebote gut aufeinander abstimmen zu können, muss die Beratung über die zur Verfügung stehenden Pflegeleistungen verbessert werden. Als wohnortnahe Anlaufstellen spielen Pflegestützpunkte eine wichtige Rolle. Hier werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen beraten, unterstützt und bekommen bei der Organisation der Pflege die Hilfe, die sie brauchen. Ihre Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und die Angehörigen werden wir ausbauen.

Auch für die Zeit nach dem Arbeitsleben haben wir uns Gedanken gemacht: Wer 35 Jahre oder länger Beiträge gezahlt hat und/oder Zeiten für Kindererziehung und Pflege angerechnet bekommt, soll einen Anspruch auf eine gesetzliche Solidarrente haben, sofern keine ausreichende Anzahl an Entgeltpunkten und kein umfangreiches sonstiges Einkommen im Haushalt vorhanden ist. Mit der Solidarrente wollen wir ein Alterseinkommen für langjährig Beschäftigte gewährleisten, das zehn Prozent über dem durchschnittlichen Grundsicherungsanspruch am Wohnort liegt. Regional unterschiedliche Wohnkosten werden so berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

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