Frage an Niels Annen bezüglich Innere Sicherheit

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Niels Annen
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Frage von Olaf T. •

Frage an Niels Annen von Olaf T. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Annen,

Ich habe die Diskussion über den so genanten Bundestrojaner mit erstaunen verfolgt, en die tatsächliche Dimension es Themas bleibt hinter dem um was es geht, weit zurück.
Es geht doch nicht nur um Mails, illegale Programme, geheime Buchhaltungen und sonstiger Korrespondenz, Es geht doch um Systeme in unseren Lebensbereich an welchen Mikrophone USB Zubehör, VoIP Telefone, Visiphone , USB Kameras und IP Kameras welche auch noch ferngesteuert werden können. Ferner Zubehör welches über Bluetooth mit PC verbunden ist wie Handys und Freisprecheinrichtungen.
Der Zugriff auf diese Einrichtungen haben eine Qualität wie als wenn sich eine fremde unsichtbare Person bei uns ist und alle Lebensäußerungen wahrnimmt und möglicherweise aufzeichnet es gibt kein vertrauliches Wort und Geste welche nicht aufgezeichnet werden könnten.
Bein nachdenken über diese Möglichkeiten ergreift mich blankes entsetzen, besonders weil die Sicherheitsbehörden ihre Rechte und Möglichkeiten exzessiv ausnutzen, jedenfalls dann wenn keine expliziten Grenzen gesetzt werden. Meine konkrete Frage ist, Ist Ihnen und ihren Kollegen die Dimension dieses Fragenkomplexes bewusst und welche Konsequenz ziehen sie als Gesetzgeber daraus.
Mit freundlicher Hochachtung
Olaf Titel

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Sehr geehrter Herr Titel,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mich auf die so genannten "Bundestrojaner" ansprechen.

Zunächst kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Innenminister Schäuble geplante Online-Durchsuchung erst einmal gerichtlich gestoppt worden ist. Wie Sie sicher wissen, steht die SPD dieser Ermittlungsmethode ausgesprochen kritisch gegenüber. Unserer Meinung nach verwischen verdeckte Online-Ermittlungen die Grenze zwischen nachrichtendienstlicher und polizeilicher Erkenntnisgewinnung. Ich selbst halte solche Durchsuchungen nur unter sehr strengen Voraussetzungen für möglich.

1. Es muss wie bei der Hausdurchsuchung einen richterlichen Durchsuchungsbefehl geben.

2. Die Durchsuchung darf nur stattfinden, wenn der Verdacht auf die Vorbereitung einer schweren Straftat besteht. In diesem Fall dürfen übrigens auch heute schon Computer und Festplatten beschlagnahmt werden.

Ich kann Ihnen versichern, dass es mit der SPD also keinen Staat geben wird, der jedes Wort, das seine Bürger innen und Bürger im privaten Raum sprechen, mithören wird.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

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