Frage an Niels Annen bezüglich Verkehr

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Niels Annen
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Frage von Tilman K. •

Frage an Niels Annen von Tilman K. bezüglich Verkehr

Moin, Herr Annen,

es ist schön, daß Sie für die Nutzung der Bahn werben.

Zudem informieren sie mit Ihrer Antwort v. 25.6.2008 an Herrn Burmester darüber, daß jedem Bundestagsabgeordneten für die entstehenden Dienstreisen für die Dauer seines Mandats eine BahnCard 100 zur Verfügung gestellt werde und Sie – wie viele Ihrer Kollegen auch – im Regelfall die Deutsche Bahn in Anspruch nähmen.

Insoweit wende ich mich an Sie als Politiker und Betroffenen gleichermaßen, zumal Berlin, weil die Busse keine Fahrräder mitnehmen, prädestiniert für Bahn & Bike ist.

Die Bahn AG bietet seit August 2008 die Online.Buchung für Fahrradkarten und die Reservierung von Fahrradstellplätzen im IC/EC an, die Forderungen danach werden von Betroffenen seit mehreren Jahren erhoben.

Die Bahn hat es als „unternehmerische Entscheidung“ deklariert, daß sie die Buchungsmöglichkeit wie v.g. für Besitzer der BahnCard 100 nicht vorsieht. Der Grund, warum dies seit August für die (O-Ton Bahn) „exklusiven Kunden der DB“ ebenso exklusiv nicht vorgesehen ist, ist nicht bekannt. Die BahnAG verweigert eine substantielle Auskunft.

Die Folge ist nicht nur, daß man sich zum Reservieren zum Bahnhofsschalter begeben muß, sondern auch, daß man dort 4 EUR statt (im Internet) 2 EUR für Platz- und Fahrradstellplatz löhnen muß. Stattdessen erst die Platzkarte für 2 EUR am PC buchen und dann auf dem Weg zum Bahnhof hoffen, daß sich im selben Zug auch noch ein buchbarer Platz für´s Fahrrad (dann ohnehin mitnichten im gleichen Waggon) vorhanden ist) findet, wäre möglich, aber wenig erbaulich. Denn ist in dem Zug dann kein Fahrradstellplatz mehr frei, hat man die nicht erstattungsfähige Online-Reservierung für den Sitzplatz in den Sand gesetzt.

Sind Sie bereit, sich für eine schnellstmögliche Änderung dieser seltsamen „unternehmerischen Entscheidung“ der DB AG einzusetzen (es sei denn, Ihnen fiele im Gegensatz zur Deutschen Bahn AG eine plausible Begründung für die Beibehaltung dieses Zustandes ein)?

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