Wie sind die Ausnahmen für die kostenpflichtigen Bürgertests ab 30.6. jeweils begründet?

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Frage von Silke W. •

Wie sind die Ausnahmen für die kostenpflichtigen Bürgertests ab 30.6. jeweils begründet?

Lieber Herr Annen,
dass verpflichtende Tests (z.B. für den Besuch im Pflegeheim) kostenlos sein müssen, leuchtet mir ein. Warum aber Kinder und Schwangere?
1. Inwiefern sind diese Gruppen vulnerabel? Soweit man weiß, gehören nur alte und vorerkrankte Menschen zur Risikogruppe.
2. Inwiefern hat ein Test Eigenschutzwirkung (nur das rechtfertigt die Ausnahme vulnerabler Gruppen)?

Wieso werden überhaupt noch kostenpflichtige Tests angeboten, für die Selbstkontrolle gibt es doch sehr gute allgemeine Selbsttests unter 2 € im Discounter.

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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Ansteckung bei Kindern untereinander ist aktuell recht hoch und um zu vermeiden, dass es wieder zu Schul-oder Kita Schließungen kommen muss, sind kostenfreie Tests weiterhin sinnvoll.

Auch Schwangere sind aufgrund ihrer Situation als vulnerable Gruppe zu betrachten.

Zur Selbstkontrolle sind die Selbsttests weiterhin eine gute Möglichkeit sich und die Mitmenschen zu schützen, allerdings sind diese nicht zertifiziert und bei vielen Stellen nicht anerkannt.

Diese Situation ist und bleibt volatil. Nach über zwei Jahren Pandemie können sich Maßnahmen ändern.

Gerne möchte ich mich den Worten unseres Gesundheitsministers Karl Lauterbach anschließen. Die Weiterführung kostenfreier Tests hätte auch ich gerne begrüßt, allerdings ist es aufgrund der angespannten Haushaltslage momentan der bessere Weg.

Mit freundlichen Grüßen,

Niels Annen

 

 

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