Frage an Nils Schmid bezüglich Innere Angelegenheiten

Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
SPD
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Frage von Hans F. •

Frage an Nils Schmid von Hans F. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Schmid,

ich habe folge aktuelle Frage zum Katastrophenschutz:

a) Letzte Jahr wurde eine "Katastrophenwarn-Übung" durchgeführt, die gravierende Mängel bei der Katastrophenwarnung der Bevölkerung aufgezeigt hat.

Frage:
Warum wurde bisher jedoch so gut wie nichts unternommen um diese Mängel zu beseiten und die Katastrophen-Warnungen zu verbessern?

b) Im Zusammenhang mit den verheerenden Unwetterkatastrophen der letzten Tage wurden erneut eklatante Mängel bei der Katastrophenwarnung festgestellt. Trotzdem wird wieder nur beraten und über Zuständigkeiten gestritten/diskutiert.

Frage:
Warum wird nicht über konkrete Verbesserungsmaßnahmen und deren kurzfristige Umsetzung beraten und verbindlich entschieden? Denn eines ist sicher, die nächste Katastrophe kommt bestimmt.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen an denen erkennbar ist, dass die Politiker/innen und Politiker es wohl nicht als ihre Aufgabe sehen, anstehende Probleme durch geeignete und zielführende Maßnahmen zu lösen, sondern diese möglichst "weg zu diskutieren" oder „auszusitzen“. Diese Vorgehensweise ist aus meiner Sicht nicht nur unverantwortlich, sonder kann auf Dauer auch nicht gut gehen.

Momentan weis ich nicht wen ich bei der Bundestagswahl wählen sollen, da es unter den nach meiner Ansicht "wählbaren" Parteien (SPD, CDU, Grüne und ggf. FDP) bezüglich der o.a beschrieben Verhaltensweise so gut wie keine Unterschiede gibt. Nach meiner Meinung reicht es nicht aus nur über Regierungsverantwortung zu reden, sonder es muss auch Verantwortung übernommen werden.

Frage:
Wie würde sich dies künftig verbessern, wenn die SPD wieder in die Regierung gewählt werden würde?

Auf Ihre Antworten bin ich gespannt.

Mit freundlichen Grüße
Hans Fempel

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage und dass Sie die Möglichkeiten nutzen, mich hier auf der Plattform zu kontaktieren.

Das Thema Hochwasserschutz und Katastrophenprävention hat bedauerlicherweise in diesem Jahr eine besondere Aufmerksamkeit gewonnen und entsprechend sind die bereits laufenden Bemühungen von Politik und Verwaltungen in diesem Bereich selbstverständlich noch einmal einer intensiveren kritischen Prüfung unterzogen. Gerne möchte ich detaillierter auf Ihre Fragen eingehen.

Ihre erste Frage bezieht sich auf die bundesweite Übung zwecks Katastrophenwarnung und die damit zusammenhängenden Mängel. In Ihrer zweiten Frage erkundigen Sie sich nach Verbesserungen in Bezug auf Mängel, die Ihrer Einschätzung nach im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Frühwarnsysteme festgestellt wurden.

Erlauben Sie mir, dass ich diese Fragen gemeinsam beantworte:

Nach dem bundesweiten so genannten Warntag im letzten Jahr wurde vonseiten des Bundesinnenministerium das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter dessen neu eingesetzten Präsidenten angewiesen im Rahmen eines Papiers im März (https://www.bbk.bund.de/DE/Das-BBK/Neuausrichtung-BBK/neuausrichtung-bbk_node.htmlkonkrete Maßnahmen vorzuschlagen, wie das Risiko- und Krisenmanagement verbessert werden kann.

Diese Analyse bezog sich dabei nicht nur auf die Erfahrungen der Pandemie, sondern sollte auch Aspekte wie potentielle natürliche und künstliche Gefahren wie Dürren, Waldbrände oder Cyberangriffe, Terroraktivitäten oder Industrieausfälle abdecken. Die Ereignisse des Sommers zeigen uns leider auf schmerzliche Weise, dass die Umsetzung der Vorschläge nun, wie von Ihnen in ihrer zweiten Frage angesprochen, viel stärker in Angriff genommen werden muss. Ich denke dabei aber auch daran, dass bereits gemachte Erfahrungen und Entscheidungen vorheriger Ereignisse, wie der Oderflut Anfang der letzten Dekade, wieder in Erinnerung gerufen werden müssen. Das Aufweichen von aus guten Gründen getroffenen Präventivmaßnahmen (z. B. Ausweisung von Überflutungsflächen) erscheint daher als unangebracht.

Die genannte strategische Neuausrichtung umfasst eine breite Palette an Punkten, wie zum Beispiel das Thema des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes wie er bei der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie unverzichtbar ist. Auch die Evaluation von Krisenlagen und die darauf basierende konkrete Warnung der Bevölkerung werden darin behandelt.

Ebenso wie im Ernstfall relevante Maßnahmen in Bezug auf Notversorgung oder die Gewinnung und Organisation von Katastrophenhilfspersonal.

Seit der Flutkatastrophe hat sich außerdem der Innenausschuss des Bundestages bereits in zwei Sondersitzungen intensiv mit der Sachlage beschäftigt. Hinsichtlich der Warnungen ist im Speziellen vorgesehen, dass die Bundesamt-eigene NINA-App von aktuell potentiell 40 Millionen Nutzerinnen und Nutzern weiter ausgebaut werden soll. Daneben wird das so genannte Cell-Broadcasting stärker genutzt, was zuvor von CDU/CSU blockiert wurde. Um aber möglichst viele Menschen auch mit analogen Warnmedien zu erreichen, werden 88 Millionen Euro für die Erweiterung des lokalen Sirenennetzes bereitgestellt, basierend auf einem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung, der am 10. August (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1949532/d3f1da493b643492b6313e8e6ac64966/2021-08-10-mpk-data.pdfgefasst wurde. Denn: grundsätzlich ist der Katastrophenschutz erst einmal eine von den Ländern verantwortete Sache. Auch wenn Zuständigkeiten keine Grundlage sein sollten für ausbleibendes Handeln, wie Sie es in Ihrer Nachricht kritisch diskutieren, sollte das als gegebener Fakt Berücksichtigung finden.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in diesem Zusammenhang daher bei der Aufarbeitung von notwendigen Reformen auch beim Föderalsystem etwa ein Kooperationsgebot statt Kooperationsverbot zu diesem Thema auszusprechen. Auch wenn oftmals Entscheidungen und Einschätzungen vor Ort ein großes Gewicht bei der erfolgreichen Bewältigung von Katastrophenlagen haben und weiterhin haben sollten, ist aus unserer Sicht deshalb eine Verfassungsänderung notwendig, denn eine Beschränkung des Bundes auf den Fall einer notwendigen Verteidigung oder auf eine lediglich begrenzt koordinierende Rolle erscheint nicht mehr zeitgemäß angesichts der komplexen und grenzüberschreitenden Herausforderungen.

Details hierzu können Sie auch den entsprechenden Positionen der SPD-Bundestagsfraktion vom März 2021 (https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/spd-bundestagsfraktion-fordert-update-bevoelkerungsschutzund einer Veröffentlichung “10 Vorschläge für einen modernen, föderalen Bevölkerungsschutz” (https://www.sebastian-hartmann.de/2021/08/24/10-punkte-plan-zur-strukturellen-reformierung-des-zivil-und-katastrophenschutzes/unseres Berichterstatters für Zivil- und Katastrophenschutz Sebastian Hartmann, Bundestagsabgeordneter aus Nordrhein-Westfalen, entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Nils Schmid

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