SOZIALE UNGERECHTIGKEIT DER "AMPEL"! Nur vergessen,oder Absicht? Warum gibt es für den Wärmestrom zum Betrieb von E-Nachtspeicherheizungen keinen Preisdeckel?Alle anderen Energien werden gedeckelt!

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Nina Scheer
SPD
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Frage von Klaus-Peter S. •

SOZIALE UNGERECHTIGKEIT DER "AMPEL"! Nur vergessen,oder Absicht? Warum gibt es für den Wärmestrom zum Betrieb von E-Nachtspeicherheizungen keinen Preisdeckel?Alle anderen Energien werden gedeckelt!

Sehr geehrte Frau Scheer! Ich bitte um entsprechende Nachbesserungen durch die Bundesregierung! Die Bürger die darauf angewiesen sind ihre Wohnung mit Wärmestrom zu beheizen, sollten ebenso entlastet werden wie alle anderen Mitbürger!Alles andere wäre nicht nachvollziehbar. Ich bitte darum,in dieser Sache das Gespräch mit Ihrem Parteikollegen Bundeskanzler Olaf Scholz zu suchen, um eine baldige gerechte Lösung zu finden!

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SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Die Vielzahl an Zuschriften lässt nicht immer eine zeitnahe Beantwortung zu. 

Tatsächlich führt der einheitliche Referenzpreis von 40 ct/kWh bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, zu einer sozialen Ungerechtigkeit, da diese derzeit durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet werden. Denn der Nachtstromtarif erreicht eben diesen Referenzpreis häufig nicht, selbst wenn eine sehr hohe Preissteigerung vorliegt. 

Aus eben diesem Grund hatte ich mich für die SPD-Bundestagsfraktion unter anderem genau für diesen Punkt intensiv eingesetzt und vorgeschlagen, in Entsprechung zum geeinten Preisdeckel auch eine Entlastung in Bezug auf Nachtspeicher-Tarife zu definieren. Leider war dies angesichts des extrem hohen Zeitdruckes, in dem die Preisbremsengesetzgebung Ende letzten Jahres beschlossen werden musste, nicht gelungen. 

Aktuell wird aber an einer Novelle des Preisbremsengesetzes gearbeitet. Mit dem Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den gedeckelten Preis für Heizstrom und für Nachtstrom von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde zu senken. Ein entsprechender Entwurf einer Anpassungsnovelle zu den Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetzen wurde am 05. April 2023 im Kabinett beschlossen und wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten. Die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag ist vorbehaltlich einer parlamentarischen Einigung für den 22. oder 23. Juni angesetzt. Der Bundesrat berät die Änderungen voraussichtlich am 7. Juli.

Falls weitere Rückfragen bestehen, wenden Sie sich gerne an nina.scheer@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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