Warum haben Sie eigentlich am 29. Januar 2026 gegen die Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung gestimmt?
Sehr geehrte Frau Scheer, alle sind vor dem Gesetz gleich, dazu gehören auch Politiker. Allerdings sind nach George Orwell's Animals Farm, nur manche eben gleicher. Warum haben Sie und die SPD gegen die Besondersbehandlung von Politikern gestimmt? Steht dies nicht auch im SPD / CDU Koalitionsvertrag? MfG
Sehr geehrter Herr N.,
§ 188 StGB schafft keine „Sonderrechte“. Strafbar sind nur gezielte Diffamierungen und öffentliche Angriffe, die geeignet sind, die politische Arbeit erheblich zu erschweren. Die Meinungsäußerungsfreiheit gilt weiterhin.
Die SPD spricht sich gegen die Abschaffung dieser Vorschrift aus, weil Hass, Bedrohungen und Einschüchterungen gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern zunehmen. Wer Menschen aus Angst aus dem politischen Engagement drängt, schadet unserer Demokratie insgesamt. Diese Gruppen sind jeden Tag solchen Anfeindungen ausgesetzt. Das Ansinnen der Vorschrift ist es, diese besser zu schützen – gerade die häufig ehrenamtlich in ihrer Freizeit auf kommunaler Ebene Tätigen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD findet sich zudem keine Vereinbarung zur Abschaffung oder Einschränkung des § 188 StGB. Im Gegenteil — er betont ausdrücklich den Schutz der Demokratie, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des Ehrenamts.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer
