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Was tun Sie gegen die Honorarkürzungen für Psychotherapeut*innen?

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Nina Scheer
SPD
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Frage von Simone H. •

Was tun Sie gegen die Honorarkürzungen für Psychotherapeut*innen?

Als niedergelassene Psychotherapeutin bzw. als Angehörige der psychotherapeutischen Profession wende ich mich an Sie, um meine große Sorge und meinen Protest gegen die beschlossene Absenkung der Vergütung für ambulant tätige Psychotherapeut*innen um 4,5% ab dem 01.04.2026 zum Ausdruck zu bringen.

Diese Entscheidung halte ich aus mehreren Gründen für problematisch:

o Verschlechterung der Aktuellen Versorgungssituation

o Psychotherapeut*innen haben schon jetzt das geringste Honorarniveau

o Steigende Kosten für Praxen

Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten und folgenschwersten Erkrankungen in Deutschland. Eine verlässliche und angemessen finanzierte psychotherapeutische Versorgung ist daher ein zentraler Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge.

Ich bitte Sie daher nachdrücklich, sich politisch für eine Rücknahme der beschlossenen Honorarkürzung einzusetzen.

Simone H., Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Geesthacht

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die psychotherapeutische Versorgung steht seit Jahren vor großen Herausforderungen. Ein steigender Behandlungsbedarf trifft auf ein begrenztes Angebot an Therapieplätzen. Die langen Wartezeiten für Patientinnen und Patienten sind deshalb nicht akzeptabel.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die Vergütung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig – wie bei anderen Facharztgruppen – in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) einbezogen. Ziel ist es, die Vergütung stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten auszurichten.

Der SPD-Bundestagsfraktion ist dabei wichtig, dass dieser Systemwechsel nicht zulasten der Versorgung oder der Praxen erfolgt. Deshalb hat die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren deutliche Verbesserungen für den Übergang durchgesetzt. Laufende Behandlungen sollen ohne Unterbrechung fortgeführt werden können. Zudem bleibt die extrabudgetäre Vergütung für besonders vulnerable Patientengruppen erhalten. Darüber hinaus wird die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt festzulegen, welche besonders dringenden oder komplexen Behandlungsfälle auch künftig prioritär aufgenommen und weiterhin extrabudgetär vergütet werden.
Die dafür notwendigen gesetzlichen Regelungen werden unmittelbar nach der Sommerpause in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren beschlossen und sollen zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Vergütungssystematik zum 1. Januar 2027 wirksam werden.

Zeitnah nach der Entscheidung der Honorarkürzungen forderte die SPD-Bundestagsfraktion das Ministerium auf darzulegen, welche Folgen die Entscheidung für die Versorgung hat und wie sie bewertet wird.
Darüber hinaus wird die Bedarfsplanung in der Psychotherapie weiterentwickelt, um sie besser an den tatsächlichen Versorgungsbedarf anzupassen. Das Ziel der SPD-Fraktion ist eine bessere Patientensteuerung, kürzere Wartezeiten und ein schnellerer Zugang zu einer passenden psychotherapeutischen Behandlung.

Unser Ziel ist eine Vergütung, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf angemessen abbildet und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung dauerhaft sichert. Entscheidend ist, dass Patientinnen und Patienten auch künftig zeitnah Zugang zu einer guten Behandlung erhalten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hierfür verlässliche und angemessene Rahmenbedingungen vorfinden.
Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen oder die Versorgung verschlechtern. Im Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich vorgenommen, die psychische Gesundheitsversorgung zu stärken – daran halten wir fest.
 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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