Mit welchen Personalia wurde die Arbeitsgruppe zur Festlegung eines echten Gefahrengrenzwertes im Verkehr für Delta 9 THC besetzt und Wann gibt es erste Ergebnisse?

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Nyke Slawik
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Frage von Jochen T. •

Mit welchen Personalia wurde die Arbeitsgruppe zur Festlegung eines echten Gefahrengrenzwertes im Verkehr für Delta 9 THC besetzt und Wann gibt es erste Ergebnisse?

Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland empfehlen die Anhebung des momentan erlaubten THC-Werts im Blut. Aktuell gibt es lediglich einen Analytengrenzwert und keinen Gefahrengrenzwert daher wäre es endlich notwendig, einen Wert der auch an
"Reele Gefahren+Beeinträchtigungen" gekoppelt ist zu bestimmen.
Normal werden Beratungen im Verkehrsgerichtstag in Goslar getroffen, so wurde bereits 19.8.22 dort eine Grenzwertanhebung gefordert, der die Regierung jedoch nicht gefolgt ist. Wäre ihrer Ansicht nach, nicht ohnehin eine Messung in Vollblut sinniger, da THC Proteinbindungen eingeht(Lipophil) und der Wert damit auch exakter zu bestimmen wäre, weswegen in den entkriminalisierten Ländern ja meistens im Vollblut gemessen wird.
-Plasma-Proteinbindung THC:https://tinyurl.com/y8nv8v4y
-https://cd-anwaltskanzlei.de/diverse/947-verkehrsgerichtstag-2022
-https://www.rgra.de/analytischer-grenzwert/

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Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Jochen T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese ist dieser Tage hochaktuell. Im Rahmen der Verhandlungen um das Cannabisgesetz haben wir Bündnisgrünen uns mit Erfolg dafür stark gemacht, die Regelungen für den Straßenverkehr für Cannabiskonsument*innen zu ändern. In der Fahrerlaubnisverordnung werden zukünftig Cannabis- und Alkoholkonsum gleichgestellt und die pauschale Kriminalisierung von Konsument*innen damit beendet. Zudem haben wir erreicht, dass die von Ihnen angesprochene Arbeitsgruppe im Bundesverkehrsministerium bis zum 31. März 2024 Ergebnisse erarbeiten und das Ministerium dem Bundestag bis Ende Mai 2024 eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen muss, die einen echten Gefahrengrenzwert im Straßenverkehrsgesetz verankert. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir damit schnell einen sicheren und fairen THC-Grenzwert festlegen werden. Das letzte Wort dazu liegt beim Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen,

Nyke Slawik

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