Frage an Olaf Scholz bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Olaf Scholz
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Frage von Lutz G. •

Frage an Olaf Scholz von Lutz G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Scholz,
ich beziehe mich auf die Meldung der TAZ:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/bundesagentur-bespitzelte-arbeitslose/
Die Bespitzelung arbeitsloser Bürger im Land, wurde durch die BA per Dienstanweisung festgelegt. Die Bewaffnung der Spitzel, gegen Bürger gerichtet, wurde im Text der Dienstanweisung mit KO-Sprey empfohlen, verdeckte und offene Observierung wurde „geregelt“. Das, was wir an der ehemaligen DDR als unwürdig und Stützpfeiler der Diktatur empfunden haben, das Ausspähen der Bürger, die Überwachung in verdeckter und offener Form, wird federführend von der BA unter Ihrer Verantwortung installiert und betrieben!
Ich zitiere aus Ihrer Webseite
http://www.olafscholz.de/deutsch/reden__texte/index.php?news_id=779
wo Sie am 20.03.2009 schreiben:
„... Ein Raum geschützter Privatheit ist das natürliche Recht jedes Menschen. Eine lückenlose Überwachung darf es deshalb in keinem Lebensbereich geben. Vieles von dem, was in letzter Zeit an Grenzüberschreitungen bekannt geworden ist, war auch nach geltender Rechtslage nicht in Ordnung. ...“
Herr Heinrich Alt hält nun die Bespitzelung von Transferleistungsempfängern trotz der Rücknahme der Dienstanweisung für unabdingbar:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/ticker/ticker.php?ID=1124237313&script=/arbeitsrecht/ticker/wScripts/nachricht_anzeigen.ws&navid=1
Ist nun durch die BA eine Weiterführung der Bespitzelung von Bürgern weiter gegeben?
Wie viel Geld wurde bislang für KO-Sprey von den Spitzeln ausgegeben?
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass in unserer freien Demokratie die Rechte aller Bürger gleichwertig zu achten sind?
Wie viel Geld verdient ein Spitzel, der im Dienst der BA Bürger überwacht?
Was bedeuten für Sie als SPD-Politiker die Begrifflichkeiten Demokratie, Freiheit, Bürgerrechte, Menschenrechte?
Wie weit möchten Sie sich den Praktiken der ehemaligen DDR noch annähern?
Mit freundlichen Grüßen

Lutz Große

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Sehr geehrter Herr Große,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf die von Ihnen angesprochene Thematik hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) umgehend reagiert. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird den entsprechenden Passus aus der Dienstanweisung streichen. Observationen von Leistungsempfängern waren auch bislang keine gängige Praxis und sind nur in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem Missbrauchsverdacht eingesetzt worden. Allerdings: Die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch ist und bleibt gesetzlicher Auftrag der BA. Die BA hat jedoch das Ziel, im persönlichen Gespräch Verdachtsmomente abschließend zu recherchieren.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de . Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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