Frage an Olaf Scholz bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Frage von Dietmar B. •

Frage an Olaf Scholz von Dietmar B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Minister Scholz

alle Politiker, nicht nur die Ihrer Partei, wiederholen ständig wie Wichtig Bildung im Kampf gegen Arbeitslosigkeit ist. Dieser Auffassung kann ich nur zustimmen. Allerdings sehe ich in der Arbeit der Regierung die Forderung nach mehr Bildung für Arbeitslose nicht gespiegelt. In den Maßnahmen der vom Arbeitsamt geförderten sog. Bildungsträgern kann ich nur eine Bekämpfung von Bildungsdefiziten sehen. Für einen durchschnittlich gebildeten Menschen sind Bewerbertraining, EDV Grundkurse und Arbeitsgelegenheiten keine Förderung.

Ich frage mich: Wo sind die Bildungsangebote für Arbeitslose ohne Defizite? Warum darf ein Arbeitsloser mit Zugangsberechtigung zur Hochschule kein Studium aufnehmen ohne gleichzeitig seinen Leistungsanspruch zu verlieren? Welche Fördermaßnahmen hält die Bundesagentur bzw. halten die Argen und Optionskommunen für Arbeitssuchende ohne Bildungsdefizite bereit?

Auch wenn mir im Augenblick keine entsprechenden Statistiken vorliegen, gehe ich davon aus, dass der Anteil der qualifizierten Langzeitarbeitslosen in Deutschland höher ist als in den europäischen Nachbarländern. Ansonsten wäre es nicht erklärbar, dass in Deutschland nachweisbar Ingenieure zu Arbeitsgelegenheiten gezwungen werden.

Warum bietet Deutschland diesen Arbeitssuchenden keine adäquate Förderung an sondern beschränkt sich in den Fördermaßnahmen ausschließlich auf ein Klientel mit Bildungsdefiziten?

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Sehr geehrter Herr Brach,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die (Wieder-) Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit z.B. durch Arbeitsgelegenheiten ist für viele Langzeitarbeitslose ein wichtiger Schritt in den regulären Arbeitsmarkt. Auch fachliches Know-how zu haben, ist wichtig. In der heutigen Arbeitswelt ist dies aber schon lange nicht mehr ausreichend. Zusätzliche, berufsübergreifende Qualifikationen sind oft Voraussetzung für den Erfolg am Arbeitsmarkt. Nicht alle qualifizierten Berufstätigen haben ihre Berufslaufbahn im EDV-Zeitalter begonnen. Es gibt eine Vielzahl von Berufen, in denen dieses Erfordernis erst mit einer z.B. erstmaligen Arbeitslosigkeit eines langjährig beschäftigten älteren Arbeitslosen auftritt. Auch Bürger mit einer höheren Schulbildung haben in vielen Fällen schon sehr lange keine Bewerbung mehr geschrieben. Darüber hinaus gibt es natürlich auch viele andere förderbare Bildungsziele, die bis hin zu Umschulungen in einen anderen Beruf gehen können. Die Weiterbildung nach dem Arbeitsförderungsrecht hat grundsätzlich zum Ziel, schnellst möglich eine Beschäftigungsaufnahme zu ermöglichen.

Die Teilnahme an regulären Studiengängen einer Hochschule ist dem Grunde nach gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig oder wenn es sich um eine Aufstiegsfortbildung handelt nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sog. Meister-BAföG). Es kann nicht Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Beitragszahler sein, ein Hochschulstudium zu finanzieren. Ein Hochschulstudium ist daher gemäß § 85 Abs. 4 des dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) von der Förderung ausgeschlossen. Ich bin allerdings ganz in Ihrem Sinne der Meinung, dass das BAföG in jedem Lebensalter gezahlt werden sollte.

Anders ist es bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen an Hochschulen, die bei Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen nach dem SGB III bzw. SGB II gefördert werden können. Es handelt sich dabei um speziell für Akademiker, wie z.B. für ältere erwerbslose Akademiker und Akademikerinnen oder auch Wiedereinsteiger und Wiedereinsteigerinnen, eingerichtete berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, die für die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III zugelassen bzw. zertifiziert sind. Spezielle Weiterbildungsprogramme für Akademiker bietet z.B. auch die "Otto Benecke Stiftung" an.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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