Frage an Olaf Scholz bezüglich Recht

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Olaf Scholz
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Frage von NoraUlrike B. •

Frage an Olaf Scholz von NoraUlrike B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Scholz,

wie stehen Sie heute zum BRECHMITTEL-EINSATZ gegen verdächtige Drogendealer, den Sie vor einigen Jahren als Innensenator des rot-grünen Senats zu verantworten hatten, - leider mit dem Ergebnis von einigen Toten, weshalb ja der Brechmittel-Einsatz inzwischen abgeschafft worden ist. Glauben Sie immer noch, so etwas kann eine Antwort sein auf einen Rechtspopulisten wie Ronald Schill sein?

NoraUlrike Betz

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Sehr geehrte Frau Betz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und die Gelegenheit zur Klarstellung.

Eine der dringlichsten Aufgaben habe ich in meiner Zeit als Innensenator darin gesehen, der offenen Drogenszene besser Herr zu werden. Ich habe seinerzeit ein Konzept aus unterschiedlichen repressiven und präventiven Maßnahmen entworfen, um die Drogenkriminalität insbesondere rund um den Hauptbahnhof effektiver zu bekämpfen. Die Schritte, die ich seinerzeit eingeleitet habe, waren kurz-, mittel- und langfristig angelegt und betrafen verschiedene Themenfelder, von der Jugendhilfe für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge über Unterstützungen für Drogenkranke bis hin zur Sicherheitswache am Hauptbahnhof, die Sie bis heute an der Kirchenallee finden.

Zur besseren Bekämpfung der offenen Drogenszene gehörte auch, die bestehenden Rechtsgrundlagen des Polizei-, Ausländer- und Strafrechts konsequent auszuschöpfen. Eines der maßgeblichen Probleme bei der Strafverfolgung von Drogenhändlern in Hamburg war seinerzeit, dass diese kleine Drogenrationen herunterschluckten, um diese Beweismittel dem Zugriff der Polizei und sich selbst einer Ahndung ihrer Straftat zu entziehen. Die Polizei musste sie immer wieder laufen lassen, weil die Beweise fehlten. Als verantwortlicher Senator habe ich deshalb gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und dem Institut für Rechtsmedizin eine Regelung formuliert, die es unter sehr strengen Voraussetzungen ermöglichte, heruntergeschluckte Drogenpäckchen als Beweismittel sicherzustellen. Dieser Entscheidung vorangegangen waren rechtsmedizinische Gutachten und sehr ausführliche Gespräche mit Polizisten, Ärzten und Gerichten.

Leider wurden die strengen Anforderungen, die wir seinerzeit eingeführt hatten, in der Folge vom CDU-Senat aufgeweicht. Wenig später folgte der tragische Tod eines mutmaßlichen Drogenhändlers, der natürlich auch mich betroffen gemacht hat.

Die Details des Handlungskonzepts, zu dem als ein Baustein der Einsatz von Brechmitteln gehörte, können Sie bei Interesse auf meiner Homepage unter „Reden & Texte“ lesen, es stammt aus dem Juli 2001.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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