Frage an Olaf Scholz bezüglich Soziale Sicherung

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Frage an Olaf Scholz von Bernd C. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Scholz,

besten Dank für Ihre Stellungnahme. Leider beantwortet diese nicht meine an Sie gestellte Frage. Der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erachtete Regelsatz nach Regelsatzverordnung RSV ( § 28 SGB XII / SGB II) , erhoben nach der Einkommens- und Verbraucherstichprobe EVS gilt ja nicht nur für Erwerbslose Mitmenschen nach SGB II, sondern ebenfalls für die Sicherung im Alter, als auch für die nicht erwerbsfähigen Menschen gemäß SGB XII dieser Republik als menschenwürdige Existenzsicherung. Gleichwohl soll der Regelsatz die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Gesellschaft für Jung und Alt ermöglichen.

Was werden Sie also als künftiger Bürgermeister der Hansestadt Hamburg anstreben, um einen erneuten Gang vor das BVerfG zu vermeiden?

Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie das von der Regierung vorgelegte Statistikmodell bereits daher anzweifeln, da die gewählte Bezugsgröße der Referenzgruppe von lediglich der untersten 15 Prozent der Einkommensstruktur – also eines Zirkelschluss -, der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht eindeutig widersprechen?

Kann ich also davon ausgehen, dass Sie ebenfalls der Ansicht sind, dass die Referenzgruppe (das unterste Einkommensfünftel) entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgericht nur als Basis dienen darf?

Anders gefragt, teilen Sie somit meine Auffassung, dass die Verabschiedung des neuen Regelsatzes bereits daher ein Verfassungsbruch darstellen würde und die erfolgte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht sich bei der Zustimmung der Länder, inklusive Hamburg, zu diesem Gesetzespaket, zu einer Posse wandelt?

Gehen Sie mit mir konform, dass das Equal pay, also die gleiche Entlohnung bei gleichwertiger Arbeit bereits justiziable Gesetzeslage nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ( AÜG) und nicht nur für Leiharbeit ist? Befürchten Sie also nicht, durch eine eventuelle Zustimmung zu diesem Gestzespaket im Bundesrat, einen erneuten Verfassungsbruch zu unterstützen?

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