Frage an Olaf Scholz bezüglich Verkehr

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Olaf Scholz
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Frage von Matthias G. •

Frage an Olaf Scholz von Matthias G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Scholz,

Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?
Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Behörden, das BKA, die Bundesdeutschen Nachrichtendienste (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber einbezogen werden.
Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug. Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt.

Diese Überprüfung findet auch regelmäßig alle 12 Monate statt. Und für diese verordnete Durchleuchtung muss auch noch eine Gebühr von ca. 100-150 EUR gezahlt werden. Ich finanziere also meine eigene Überwachung !!!

Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor!
Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!!
Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt,
wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt.
Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?

Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von
psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?.

Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?

Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine solche Telefonspionage ohne jeden Verdacht als nicht verfassungskonform bezeichnet.

Es gibt aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür.

Was werde Sie, als mein künftiger Abgeordneter, dagegen tun?

Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?

Können Sie mir als mein evtl. Wahlkandidat diese Fragen befriedigend beantworten?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine Terroristen sind, sondern normale Menschen, die nur um ihre freiheitliche Grundrechte fürchten.

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung
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Sehr geehrter Herr Gottschalk,

die Bundesminister Schily, Stolpe und Struck haben sich am 29. Juli 2005 auf Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Berliner Luftraum verständigt. So wurde am 1.8.2005 im Einvernehmen mit dem Land Berlin über dem Regierungsviertel ein Flugbeschränkungsgebiet für alle Sichtflüge eingerichtet. Das finde ich richtig. Das Gebiet erstreckt sich über das Innenstadtgebiet innerhalb des Berliner S-Bahn-Ringes. Der Betrieb des Flughafens Tempelhof wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Das Flugbeschränkungsgebiet versetzt die Sicherheitsbehörden in die Lage, einen terroristischen Angriff auf gefährdete Objekte in diesem Bereich frühzeitig zu erkennen. Es wird ein Meldesystem eingerichtet, um Schutzmaßnahmen wie Evakuierungen rechtzeitig ergreifen zu können. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört auch die verpflichtende Einführung von Transpondern. Sie ermöglichen die Radarerkennung auch bei solchen Fluggeräten, die - wie z. B. Ultraleichtflugzeuge – über nicht hinreichende Radarabstrahlung verfügen. Zur Einführung von Wegfahrsperren, die die unbefugte Nutzung von Kleinflugzeugen verhindern, wurde ein Prüfauftrag erteilt. Einvernehmen bestand auch darin, dass mögliche Angriffe durch Kleinflugzeuge bereits im Vorfeld verhindert werden müssen.

Vorrangiges Ziel der Sicherheitsbehörden bleibt es, terroristische Strukturen frühzeitig aufzudecken und Tatplanungen bereits im Ansatz zu zerschlagen. Durch die erfolgreiche Arbeit der Sicherheitsbehörden ist dies in der Vergangenheit bereits mehrfach gelungen. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum in Berlin-Treptow hat sich dabei als wichtiger und richtiger Baustein für den raschen Informationsaustausch und die Koordinierung operativer Maßnahmen erwiesen.

Mit dem Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 wurde auch für Privatpiloten die Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt. Auch das halte ich für richtig. Das hat nichts mit „Notstandsgesetzen“ zu tun oder mit einem „Überwachungsstaat“. Hier geht es darum, mit diesem inzwischen bewährten Instrument von vornherein zu verhindern, dass unzuverlässige Personen eine Pilotenausbildung erhalten und ein Luftfahrzeug führen dürfen. Derzeit unterliegen ca. 30.000 Privatpiloten dieser Verpflichtung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die zügige Durchführung der Überprüfung obliegt den Ländern. Dies gilt auch für die verstärkte Absicherung von Flugplätzen vor unberechtigtem Zugang durch Einzäunung, Überwachung und verbesserte Personenkontrollen.

Die Bundesregierung wird gegenüber der Europäischen Gemeinschaft darauf drängen, zu einer Harmonisierung dieser Regelungen auf europäischer Ebene zu gelangen.

Auch Bundesminister Schily hat immer wieder hervorgehoben, dass es sich um reine Vorsorgemaßnahmen handele. Das Bundeskriminalamt habe in seiner jüngsten Bewertung wiederholt festgestellt, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die auf eine konkrete Gefährdung durch Kleinflugzeuge in Deutschland hindeuten könnten.

Die zuständigen Stellen werden hierzu die enge Zusammenarbeit fortsetzen, um die erforderlichen Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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