Frage an Olaf Scholz bezüglich Recht

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Frage von Joachim P. •

Frage an Olaf Scholz von Joachim P. bezüglich Recht

Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil
zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise
zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher
wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?

Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?

Danke! für die Antwort!

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Sehr geehrter Herr Petrick,

zunächst einmal finde ich, dass die Banken jedem ein Konto einräumen sollten, notfalls, wenn keine Einkünfte vorliegen, ohne die Möglichkeit des Überziehungskredites. Leider folgt die Praxis der Banken in dieser Hinsicht noch lange nicht ihren entsprechenden Zusagen gegenüber der Politik.

Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass die Möglichkeiten für Schuldner einen günstigeren Kredit zu finden, verbessert werden müssen. Eine Lösung ist aber nicht einfach. Ich habe mich deswegen aber über die sehr unterschiedliche internationale Praxis hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigung bei der Kündigung teurer Kredite sachkundig gemacht und auch mit Hilfe des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages daraus Anregungen entnommen. Eine Lösung zeichnet sich noch nicht ab. Ich will aber am Thema dran bleiben.

Für Verbraucher, die ihre Schulden nicht mehr zahlen können, haben wir die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz geschaffen und auch weiter verbessert. Aus Gesprächen mit Schuldnerberatungsstellen weiß ich um die damit verbundenen Möglichkeiten und Schwierigkeiten. Aber gerne vermittle ich Personen, die Sie kennen und die gegebenenfalls von der Beratung Gebrauch machen wollen, geeignete Kontakte. Ich schlage vor, dass Sie mich insoweit direkt unter olaf.scholz@hamburg.de kontaktieren.

Das Urteil des BGH ist nicht auf Bankkredite übertragbar. Dort geht es darum, dass den Versicherten, deren Geld angelegt wird, Tranzparenz über die Entwicklung "ihres" Geldes verschafft wird. Das ist mit der Situation eines Kredites nicht vergleichbar.

Selbstverständlich bin ich der festen Überzeugung, dass wir uns den Sozialstaat auch in Zukunft noch leisten können. Ich halte unseren Sozialstaat und die Sicherheit, die er vermittelt, sogar für eine Vorbedingung des wirtschaftlichen Erfolges unseres Landes. Wir können uns den Sozialstaat nicht nur leisten, wir müssen es auch.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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