Frage an Olaf Scholz bezüglich Recht

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Frage von Ronald S. •

Frage an Olaf Scholz von Ronald S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Scholz,

in der jüngsten Vergangenheit ist Hamburg mit der Volksgesetzgebung und dem neuen Wahlrecht sehr weit in Richtung mehr direkter Demokratie voran gegangen. Leider müssen die Bürgerinnen und Bürger nun erleben, wie schnell solche Fortschritte wieder schrittweise abgebaut werden können.

1. Wie könnte in Zukunft sicher gestellt werden, dass durch Volkes Wille herbeigeführte Gesetze nicht einfach ohne Volkes Zustimmung durch Senat / Bürgerschaft wieder rückgängig gemacht werden?

2. Befürworten Sie eine ähnlich gelagerte Volksgesetzgebung auf Bundesebene?

3. Würden Sie eine Änderung des Bundeswahlrechts analog dem neuen Hamburger Wahlrecht befürworten?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Vorwege.

Mit freundlichen Grüßen

gez. - Ronald Saß -

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Saß,

ich halte eine Volksgesetzgebung für eine wichtige Ergänzung unseres parlamentarischen Demokratiemodells. Deshalb hatte ich mich bei der Beschlussfassung über die Einführung einer Volksgesetzgebung in Hamburg sehr dafür eingesetzt. Niemals hätte ich mir damals aber vorstellen können, dass sich ein Senat über ein eindeutiges Volksvotum wie z.B. dasjenige gegen den Verkauf des LBK hinwegsetzt. Deshalb befürworte ich sehr, den Vorschlag der Volksinitiative zur Rettung des Volksentscheides in Hamburg. Sie können sich über diese Initiative unter www.rettet-den-volksentscheid.de informieren.

Für die Bundesrepublik Deutschland und damit im Bereich der Gesetzgebungskompetenz des Bundestages befürworte ich ebenfalls die Möglichkeit der Volksgesetzgebung. Meine Partei hat zusammen mit unserem Koalitionspartner mehrere Anläufe unternommen eine solche Volksgesetzgebung im Grundgesetz zu verankern. Wir sind immer am Widerstand der CDU/CSU gescheitert. Deren Zustimmung brauchen wir aber für eine Verfassungsänderung.

Das neue Wahlrecht in Hamburg halte ich nicht für sehr geglückt. Ich finde das Zwei-Stimmen-Wahlrecht für den Bundestag hat sich bewährt. Ganz offen: Ich hoffe, dass wie bei den letzten Wahlen viele Anhänger anderer Parteien mir ihre Erststimme geben.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz

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