Darf ein Bundesminister religiöse Grundrechte einschränken?

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Frage von Gerhard G. •

Darf ein Bundesminister religiöse Grundrechte einschränken?

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Olaf Scholz,

in dem Deutschlandfunk Beitrag

https://www.deutschlandfunkkultur.de/ibn-rushd-goethe-moschee-in-berlin-wir-machen-hier-eine-100.html

äußerte sich der Bundesminister Cem Özdemir wie folgt:

Zitat Anfang:
„Wenn der Koran auf dem Boden unserer Verfassung so oder so ausgelegt wird, dann entscheiden das Gläubige hier und müssen dafür weder in Kairo noch in Ankara, noch in Riad, Teheran oder sonst wo um Erlaubnis dafür fragen. Das muss man in Ankara vielleicht noch ein bisschen deutlich machen, dass wir andere Gesetze haben. Und die werden wir wegen dem Operettensultan vom Bosporus sicherlich nicht ändern.“
Zitat Ende

Ich finde den Ausdruck „Operettensultan vom Bosporus“ für den derzeitigen Präsidenten der Türkei von einem Bundesminister der Ampelkoalisation für ungeheuerlich.

Der Art. 4 GG Abs.(1) und (2) garantiert die Freiheit des Glaubens und der ungestörten Religionsausübung. - ohne wenn und aber.

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