Antwort 07.04.2025 von Oliver Pöpsel CDU
Darum gilt es, ein Verbotsverfahren nicht zu überstürzen, sondern weiter zu prüfen, bis die Beweislage eindeutig ist.
Darum gilt es, ein Verbotsverfahren nicht zu überstürzen, sondern weiter zu prüfen, bis die Beweislage eindeutig ist.