Warum will Kanzler Scholz im Grundgesetz ein „Sondervermögen“ von 100 Milliarden Euro für Militärausgaben festschreiben? Wären danach noch Verträge über eine Kürzung der Militärausgaben möglich?

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Oliver Vogt
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Frage von Reinhard G. •

Warum will Kanzler Scholz im Grundgesetz ein „Sondervermögen“ von 100 Milliarden Euro für Militärausgaben festschreiben? Wären danach noch Verträge über eine Kürzung der Militärausgaben möglich?

Sehr geehrter Herr Vogt,

die Nato-Staaten geben jährlich insgesamt 1000 Milliarden Dollar für das Militär aus. Russland etwa 65 Milliarden. Warum will Kanzler Scholz dann, dass Deutschland allein die Militärausgaben Russlands überbietet? Er will die jährlichen Militärausgaben ja außerdem auf 2% des BIP erhöhen. http://www.bund-rvso.de/auf-ruestung-deutschland-nato-russland-ausgaben.html

Die Bundesregierung plant, atomwaffenfähige F 35-Tarnkappenflugzeuge zu kaufen, für eine „nukleare Teilhabe“ der Bundeswehr. Sind in Deutschland weitere atomwaffenfähige Systeme, wie Marschflugkörper oder Hyperschallraketen der US-Armee stationiert?

Hätte es eine breite Diskussion der Bürger geben müssen, ob sie eine „Nukleare Teilhabe“ oder Stationierung nuklearer Waffen wollen? Wäre Deutschland Anziehungspunkt bei einem Nuklearkrieg? Wäre es nicht im gemeinsamen Sicherheitsinteresse der Menschen in Europa, jetzt die gekündigten Rüstungskontrollverträge zu erneuern?

Mit freundlichen Grüßen

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Ich kann nicht für die Bundesregierung sprechen, sondern nur meine persönliche Meinung zum Ausdruck bringen. Und ich bin fest davon überzeugt, dass wir unsere Bundeswehr stärken müssen. Es geht hierbei nicht um Atomwaffen, es geht nicht einmal um Aufrüstung, sondern um die notwendige Ausrüstung für diejenigen, die für unsere Sicherheit sorgen. Der Krieg in der Ukraine hat uns in erschreckender Weise gezeigt, dass Frieden nicht selbstverständlich ist. Uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist wichtig, dass die Mittel eines möglichen Sondervermögens, wie es Kanzler Scholz angekündigt hat, auch wirklich bei der Truppe landen. Einen Blankoscheck wird es mit uns als Union bei der notwendigen Änderung des Grundgesetzes nicht geben. Deutschland hat sich zum Zwei-Prozent-Ziel bekannt und ich bin der Meinung, dass wir dieser Verpflichtung im Lichte der aktuellen Lage noch viel dringender gerecht werden müssen.

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