Sie erwägen, bei der Abstimmung für bewaffnete Drohnen zu stimmen? Können sie das Einsatzkonzept der bewaffneten Drohnen kontrollieren?

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Omid Nouripour
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Frage von Ursula H. •

Sie erwägen, bei der Abstimmung für bewaffnete Drohnen zu stimmen? Können sie das Einsatzkonzept der bewaffneten Drohnen kontrollieren?

20 Jahre Drohnenkrieg in Afghanistan haben gezeigt, dass Drohnen nicht zu mehr Frieden in den betroffenen Regionen beigetragen haben.Kaum wird davon berichtet, dass seit 2001 über 13.000 Drohnenangriffe, besonders in ländlichen Regionen, geflogen wurden. Die Zahl der zivilen Opfefr wurde wurde kaum erfaßt.Der Beweis, dass diese Waffen „unsere Soldatinnen und Soldaten“ schützen, konnte nie erbracht werden. Es stellt sich nach unserer Meinung eher die Frage: warum werden sie zu Militärinterventionen in Krisengebiete geschickt? Haben wir nicht eine Verteidigungsarmee? Die Bewaffnung von Drohnen ist außerdem ein entscheidender Schritt hin zu autonomen Waffensystemen. Das würde bedeuten, dass die Tötung von Menschen aufgrund algorithmischer Formeln erfolgen könnte. Dafür gibt es keine nationalen und internationalen Kontrollen.Die immensen Geldbeträge benötigen wir doch für den Klimaschutz!
Q:Eram Feroz,J.Guillard (bei der Konferenz d. Friedensgruppen,Frankfurt, 31.10.21)

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Sehr geehrte Frau H.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Bewaffnete Drohnen wurden und werden vielfach für extralegale Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein solcher Einsatz ist für Bündnis 90 / Die Grünen undenkbar und mit dem deutschen Verfassungs- und Wehrrecht nicht vereinbar. Gleichzeitig erkennen wir an, dass diese Systeme Soldatinnen und Soldaten in gewissen Situationen besser schützen können. Deshalb muss klargemacht werden, für welche Einsatzszenarien der Bundeswehr die bewaffneten Drohnen überhaupt eingesetzt werden sollen, bevor über ihre Beschaffung entschieden werden kann. Auch technische Herausforderungen wie mögliche Hackability müssen in der Gesamtabwägung eine wichtige Rolle spielen

Mit unseren Koalitionspartnern der Regierungsparteien haben wir uns auf dieser Grundlage auf folgende Vereinbarung geeinigt:

„Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Bei ihrem Einsatz gelten die Regeln des Völkerrechts, extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab.“

Mit freundlichen Grüßen

Omid Nouripour

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