Weitere Fragen an Patricia Lips
Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig. Dies ist also eine Entscheidung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und nicht der Politik.
Ich unterstütze aber nicht deshalb die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens, da ich diesen Versuch für juristisch nicht erfolgversprechend und daher auch für politisch problematisch sowie im Gegenteil für kontraproduktiv halte.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Der vorgelegte Vorschlag der Linken stellt aber eine fundamentale Rechtsänderung dar und ist verfassungsrechtlich problematisch, wie sich in den Beratungen des federführenden Rechtsausschusses gezeigt hat.
