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Ist eine Gesetzesänderung geplant, damit Alopecia Areata als medizinisch anerkannte Autoimmunerkrankung und nicht als sogenannte Lifestyle Erkrankung behandelt wird und notwendige Therapien übernommen

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Frage von Aylin R. •

Ist eine Gesetzesänderung geplant, damit Alopecia Areata als medizinisch anerkannte Autoimmunerkrankung und nicht als sogenannte Lifestyle Erkrankung behandelt wird und notwendige Therapien übernommen

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R.,

das Gesetz spricht in § 34 SGB V, auf den Sie sich wohl beziehen, nicht von einer „Lifestyle-Krankheit“, nennt aber Fallgruppen, bei denen eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht und die Versorgung mit Arzneimitteln durch die Gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen ist (vgl. meine Antwort in diesem Forum vom 15.11.2024).

Der federführende Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) konkretisiert diese Gruppe der häufig als „Lifestyle-Medikamente“ bezeichneten Präparate, die zwar Symptome bekämpfen und so den Leidensdruck von Betroffenen lindern können, aber nicht einen medizinischen Nutzen zur Heilung von Krankheiten aufweisen. Die fraglichen Medikamente bekämpfen im von Ihnen genannten Fall nicht die Krankheit an sich, sondern einzig das Symptom des Haarausfalls. Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig. Dies ist also eine Entscheidung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und nicht der Politik.

Eine gesetzliche Änderung in der von Ihnen gewünschten Form, dass alle fraglichen Präparate bezahlt werden, wäre zudem angesichts der Sparerfordernisse in der Gesundheitsreform kaum vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Patricia Lips

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