FraktionsVS von CDU/CSU, SPD, 28.08.26 - Bauen, Wohnen und Mieten einfacher und günstiger. Warum unterstützen Sie und die CDU nicht den Verbraucherschutz beim Bau von Wohnanlagen einer GdWE Gründung?

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Patrick Schnieder
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Frage von Manfred G. •

FraktionsVS von CDU/CSU, SPD, 28.08.26 - Bauen, Wohnen und Mieten einfacher und günstiger. Warum unterstützen Sie und die CDU nicht den Verbraucherschutz beim Bau von Wohnanlagen einer GdWE Gründung?

Sehr geehrter Herr Schnieder,

die MdB verfügen über ein freies Mandat, auch gegenüber ihrer Partei. Die Politik garantiert die deutsche Vertragsfreiheit, auch in Bezug auf Bauträgerverträge, auf die der spätere unerfahrene Käufer keinen Einfluss hat. Wegen der Einstimmigkeit bei GdWE ist die Korrektur falscher Angaben über die Wohnfläche und damit der Umlage von Kosten nicht möglich.

Seit 2014 gibt es die Idee / Vorschlag eines MdB am Ende der Fertigstellung einer Wohnanlage / Eigentumswohnungen, den Bauherrn gesetzlich zu einer Endprüfung (Qualitätskontrolle zu Bauweise, Baumaterial, tatsächliche Wohnfläche) zu verpflichten.

Das Auffinden von Baumängeln darf nicht den künftigen Käufern und Mietern vor und nach Ablauf der Gewährleistungsfrist überlassen werden.

Die gesetzlichen Änderungen bringen keine finanzielle Belastung im Haushalt des Bundes, der Koalition, dem Steuerzahler kostet es keinen Cent, Käufer, Mieter und korrekte Baufirmen danken es Ihnen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.,

Käufer von Eigentumswohnungen müssen sich auf verlässliche Angaben und eine ordnungsgemäße Bauausführung verlassen können.

Das geltende Recht sieht bereits Mängelansprüche vor, die unter bestimmten Voraussetzungen auch späteren Käufern zustehen. Ihre Durchsetzbarkeit hängt insbesondere vom Vertrag und der Verjährung ab. Auch Änderungen der Kostenverteilung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft erfordern nicht grundsätzlich Einstimmigkeit; für bestimmte Kosten sind Mehrheitsbeschlüsse möglich.

Eine verpflichtende Endprüfung könnte den bestehenden Schutz ergänzen. Bei ihrer gesetzlichen Ausgestaltung wären der zusätzliche Nutzen, die Verantwortlichkeiten und die entstehenden Kosten sorgfältig abzuwägen. Maßgeblich ist für mich, einen wirksamen Käuferschutz mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraums zu verbinden.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder

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