Sehr geehrter Herr Schnieder, wie stehen Sie und Ihre Partei zum Thema Tierschutz und härtere Strafen für Tierquälerei, Aussetzen der Tiere und unnötiges Leid einem Tier zufügen? MfG Silvia B.
Sehr geehrte Frau B.,
wer ein Tier hält, übernimmt Verantwortung für dessen Wohlergehen. Tiere zu quälen, auszusetzen oder vermeidbarem Leid auszusetzen, ist mit dieser Verantwortung unvereinbar und muss konsequent geahndet werden.
Die CDU/CSU hat im Koalitionsvertrag mit der SPD konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Tierschutzes vereinbart. Dazu gehören insbesondere ein Verbot des anonymen Onlinehandels mit Haus- und Heimtieren sowie die Unterstützung von Tierheimen bei Investitionen. Gerade Tierheime leisten unverzichtbare Arbeit, wenn Tiere ausgesetzt oder vernachlässigt werden.
Bereits heute sieht das Tierschutzgesetz für Tierquälerei nach § 17 eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Das Aussetzen eines Tieres kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden; je nach den Umständen kann zusätzlich eine Straftat vorliegen.
Für mich ist entscheidend, dass Verstöße zuverlässig aufgeklärt und mit Sanktionen belegt werden, die der Schwere der Tat entsprechen. Dazu gehören wirksame Kontrollen, eine konsequente Strafverfolgung und erforderlichenfalls Tierhaltungsverbote, deren Einhaltung überprüft wird. Gezielte Strafverschärfungen halte ich dort für sinnvoll, wo die bestehenden Vorschriften keinen angemessenen Schutz gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder
