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Laut Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fallen. Wie stehen Sie dazu?

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Paula Piechotta
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Ellen B. •

Laut Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fallen. Wie stehen Sie dazu?

Sehr geehrte Frau Piechotta,

die sogenannte Angemessenheitsprüfung ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass psychotherapeutische Leistungen nicht beliebig unter ein Mindestniveau gedrückt werden. Diese Prüfung wurde vor 20 Jahren hart erkämpft und ist die Grundlage dafür, dass Psychotherapiepraxen wirtschaftlich überhaupt existieren können. Wird sie gestrichen, fällt das Mindesthonorar. Dann gibt es keine verlässliche Untergrenze mehr. Damit verlieren Praxen ihre Planungssicherheit.

Vor einigen Monaten wurden bereits die GKV-Honorare für Psychotherapie gekürzt. Und dass, obwohl der Bedarf höher ist als das Angebot. Und obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht. Als Teil des Grünen-Ausschusses zum Thema Gesundheit: Wie stehen Sie zu dieser Änderung? Und falls Sie dagegen sind, wie gedenken Sie sich einzusetzen, damit dieses Vorhaben abgewendet wird?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Beste Grüße

Ellen B.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Psychische Gesundheit ist keine nachrangige Frage, sondern ein zentraler Bestandteil einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Angesichts der immer größer werdenden Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkassen und der weiterhin drohenden Beitragssatzsteigerungen ab dem kommenden Jahr müssen nun, dringender denn je, alle Akteure ihren fairen Beitrag zur solidarisch finanzierten und bezahlbaren Krankenversicherung leisten. Dazu gehört insbesondere auch, die pharmazeutische Industrie stärker in die Verantwortung zu nehmen. Die Finanzierungslücke der GKV darf nicht einseitig zulasten der Versicherten, der Versorgung vor Ort oder der Gesundheitsberufe geschlossen werden.

Die Lage zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist derzeit sehr dynamisch. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage ist unklar, wann das Gesetz mit seinen Änderungsanträgen abgestimmt wird. 

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