Frage an Peter Eichstädt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Peter Eichstädt
Peter Eichstädt
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Eichstädt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Mark B. •

Frage an Peter Eichstädt von Mark B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Eichstädt,

ich war letzte Woche bei ihrer Veranstaltung beim Verein Miteinander Leben in Mölln mit dabei. Dort ging es ja unter anderem auch um die verstärkte Präsenz der rechtsradikalen NPD im Kreis Herzogtum Lauenburg. Herr Stegner hatte sich ja hier auch ganz klar für ein Verbot ausgesprochen. Wie stehen Sie denn persönlich dazu? Sehen sie auch die Aberkennung des Parteienstatus als entscheidend an?

Beste Grüße,

M. Benecke

Portrait von Peter Eichstädt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Benecke,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Veranstaltung in Mölln und den dort von Herrn Stegner gemachten Aussagen.
Ich will Ihnen gerne meine Gedanken dazu übermitteln:

Es gibt nach meiner Auffassung viele gute Gründe dafür, die NPD sofort zu verbieten. Sie ist keine demokratische Partei und macht sich mittlerweile nicht einmal mehr die Mühe, ihre geistige und programmatische Verwandtschaft mit dem Nationalsozialismus zu verschleiern. Ihre Akteure und Anhänger sind in nicht wenigen Fällen als gewöhnliche Kriminelle in Erscheinung getreten.

Es ist eine Zumutung für alle Demokraten, dass sie neben der staatlichen Parteienfinanzierung auch den Schutz des Parteienprivilegs in Anspruch nehmen kann. Würde für die NPD der gleiche Maßstab gelten, wie für ihre Vorfeldorganisationen, wäre sie, wie zuletzt die sog. "Heimatreue Jugend Deutschlands" (HDJ) schon längst verboten worden. Ich bin daher mit Ralf Stegner der Meinung, dass ein neuer Vorstoß zum Verbot der NPD unternommen werden muss. Dieser darf jedoch erst dann erfolgen, wenn dass das Verbotsverfahren nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts auch erfolgreich verlaufen wird. So muss vorab sichergestellt sein, dass sich keine V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD befinden und durch V-Leute keine wesentliche Beeinflussung des politischen Kurses der NPD erfolgt.

Es wäre einen schwerer Schaden, wenn ein Verbotsantrag durch das Bundesverfassungsgericht abgelehnt und ein Existenzrecht der NPD hierdurch scheinbar auch nach amtlich bestätigt würde.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben. Es würde mich interessieren, wie
Ihre Meinung dazu ist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichstädt