Frage an Peter Hettlich bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Peter Hettlich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von irmgard r. •

Frage an Peter Hettlich von irmgard r. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

hallo herr hettlich,

wie stehen sie zur zwangsenteignung der ehemaligen ddr???
und warum werden angehörigen nicht entsprechend entschädigt, vielen deutschen bürgern wurde sehr viel unrecht und leid in der ehemaligen ddr zugefügt, keiner der politiker fühlt sich hier dafür zuständig.
finden sie das o.k.????
mfg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Rdomiselsky,

Das Thema "Enteignungen" ist sehr komplex und schwierig zu beantworten, zumal ich kein Experte auf diesem Gebiete bin.

Die Enteignungen von 1945 bis 1948 auf Befehl der sowjetischen Militäradministration fallen z.B. nicht in den Verantwortungsbereich der DDR und wurden im Rahmen der 2+4 Verhandlungen mit den Siegermächten auf deren ausdrücklichen Wunsch hin nicht geregelt (das war jedenfalls die offizielle Aussage der damaligen Bundesregierung unter Helmut Kohl). Als Ausgleich wurden diese Enteigneten durch die Bundesrepublik Deutschland entschädigt, über die genaue Höhe und die Modalitäten kann ich Ihnen allerdings ohne Rücksprache mit Experten nichts sagen.

Die Enteignungen in der DDR fanden ab den 50er Jahren bis in die späten 60er/Anfang der 70er-Jahre statt, allerdings immer auf der Basis von Gesetzen. Egal wie kritisch wir heute das Zustandekommen dieser Gesetze bewerten, die Enteignungen waren aus dieser Sicht heraus nicht willkürlich. Übrigens wurden die Enteigneten in der DDR auch entschädigt, allerdings aus der heutigen Sicht unter Wert. Enteignete, die dagegen in der Bundesrepublik Deutschland lebten, bekamen keine Entschädigung.

Da es nach dem Zusammenbruch der DDR eine Vielzahl von ungeklärten vermögensrechtlichen Ansprüchen gab, erließ die letzte Volkskammer der DDR ein "Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen", daß allerdings mit dem Einigungsvertrag als Bundesgesetz übernommen wurde. Grundsätzlich galt nach diesem Gesetz, daß Rückübertragung vor Entschädigung ging und nur dann entschädigt werden sollte, wenn eine Rückübertragung aus den verschiedensten Gründen nicht möglich war.

Eine Bewertung der unterschiedlichen Entschädigungen ist für mich angesichts der Vielzahl von völlig unterschiedlichen Einzelfällen sehr schwierig, da die sicherlich entstandenen und weiter bestehenden Ungerechtigkeiten und Fehler heute, 16 1/2 Jahre nach der Wiedervereinigung, nur noch schwer bzw. gar nicht mehr zu korrigieren sind. Und eines ist sicher, erlittenes Unrecht und Leid kann kein noch so wohlmeinendes Gesetz und keine noch so gute Entschädigung wiedergutmachen.

Um Ihnen weiterhelfen zu könnte, bräuchte ich die konkrete Beschreibung Ihres Falles, die Sie gerne an mein Büro Peter Hettlich, MdB - Platz der Republik 1, 11011 Berlin senden können. Ich kann Ihnen zumindestens zusichern, daß ich mich Ihres Falles annehmen werde, ohne Ihnen jedoch eine Garantie geben zu können, ob tatsächlich noch rechtliche Möglichkeiten für Sie bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hettlich